KFZ-Glossar
38 Begriffe rund um die KFZ-Zulassung, verständlich erklärt — von eVB-Nummer bis Zulassungsbescheinigung.
A
- Außerbetriebsetzung
- Offizielle Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Ab dem Tag der Außerbetriebsetzung entfallen KFZ-Steuer und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Kosten: ca. 7,90 €.→ Mehr: KFZ abmelden
- AUSWEISAPP2
- Software des Bundes, mit der sich der Personalausweis über die Online-Funktion (eID) für Behördendienste wie i-Kfz verwenden lässt. Verfügbar für Windows, macOS, Android und iOS.→ Mehr: i-Kfz Online-Zulassung
B
- Betriebserlaubnis
- Amtliche Genehmigung, dass ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei Neuwagen in der Regel durch EG-Typgenehmigung (COC-Papier) erteilt. Importfahrzeuge benötigen ggf. eine Einzelbetriebserlaubnis durch TÜV oder DEKRA.
C
- COC-Papier
- „Certificate of Conformity" — Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers, dass ein Fahrzeug der EG-Typgenehmigung entspricht. Ersetzt seit 1996 in der EU die nationale Betriebserlaubnis und wird bei der Erstzulassung benötigt.
D
- DEKRA
- Deutsche Prüfgesellschaft, die neben dem TÜV die Hauptuntersuchung (HU) sowie Abgasuntersuchungen und Gutachten bei Importfahrzeugen durchführt.→ Mehr: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
E
- Einzelbetriebserlaubnis
- Sondergenehmigung für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung, z. B. umgebaute Fahrzeuge oder Importe aus Nicht-EU-Staaten. Wird durch einen Gutachter bei TÜV oder DEKRA erteilt.
- Elektro-Kennzeichen (E-Kennzeichen)
- Kennzeichen mit „E" am Ende (z. B. M-AB 123E), vorbehalten für reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride. Berechtigt zu Sonderrechten wie kostenfreiem Parken oder Zufahrt in E-Umweltzonen.→ Mehr: Elektroauto anmelden
- eVB-Nummer
- „Elektronische Versicherungsbestätigung" — 7-stelliger Code, den die KFZ-Versicherung bei Bestätigung des Versicherungsschutzes ausstellt. Wird bei jeder Zulassung, Ummeldung und Wiederzulassung benötigt. Die eVB wird in der Regel sofort per E-Mail oder SMS übermittelt.→ Mehr: eVB-Nummer anfordern
F
- Fahrzeugbrief
- Alte Bezeichnung der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II). Enthält die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs und wird bei Verkauf, Finanzierung oder Verschrottung benötigt. Sollte nie im Fahrzeug aufbewahrt werden.→ Mehr: Fahrzeugbrief verloren
- Fahrzeugschein
- Alte Bezeichnung der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I). Muss beim Fahren mitgeführt werden und enthält die wichtigsten Fahrzeugdaten sowie den aktuellen Halter.→ Mehr: ZB I oder ZB II verloren
- Feinstaubplakette
- Auch „Umweltplakette" — grüne, gelbe oder rote Plakette auf der Windschutzscheibe, die den Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs klassifiziert. Benötigt für die Einfahrt in deutsche Umweltzonen. Kosten: ca. 5–20 € bei Werkstatt, TÜV oder DEKRA.
H
- Halterwechsel
- Übertragung der Fahrzeughaltereigenschaft vom Verkäufer auf den Käufer. Muss innerhalb einer Woche nach Kauf bei der Zulassungsstelle angezeigt werden. Gebühr ca. 26,30 €.→ Mehr: KFZ-Halterwechsel erklärt
- H-Kennzeichen
- Sonderkennzeichen für Oldtimer (H steht für „historisch"). Voraussetzung: Das Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt und im Originalzustand. Vorteil: pauschale KFZ-Steuer (191 € pro Jahr) statt hubraumabhängiger Berechnung.
- Hauptuntersuchung (HU)
- Umgangssprachlich „TÜV" — verpflichtende technische Prüfung alle 2 Jahre (bei Neufahrzeugen nach 3 Jahren). Prüfstellen: TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS. Nachweis durch HU-Bericht und Prüfplakette am hinteren Kennzeichen.→ Mehr: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
I
- i-Kfz
- „Internetbasierte Kfz-Zulassung" — Online-Service des Kraftfahrtbundesamts, über den Bürger Fahrzeuge ab- und wiederzulassen, ummelden und Halterwechsel durchführen können. Voraussetzung: Personalausweis mit eID-Funktion und Sicherheitscodes auf ZB I und ZB II.→ Mehr: i-Kfz Online-Zulassung
K
- KBA
- Kraftfahrtbundesamt in Flensburg — Bundesoberbehörde für alle Fragen rund um das Fahrzeugwesen. Führt das zentrale Fahrzeugregister und koordiniert Rückrufaktionen.
- Kennzeichen-Kürzel
- Der vordere Buchstabenteil des Kennzeichens (z. B. „M" für München, „HH" für Hamburg). Gibt den Zulassungsbezirk an. Seit 2012 sind durch die Kennzeichenliberalisierung auch alte, aufgelöste Kreiskürzel wieder verfügbar.
- KFZ-Steuer
- Jährlich vom Zoll erhobene Steuer auf Kraftfahrzeuge. Berechnung abhängig von Hubraum, CO₂-Ausstoß und Fahrzeugtyp. Elektrofahrzeuge sind bis 2030 steuerbefreit.
- Kurzzeitkennzeichen
- 5-Tage-Kennzeichen mit gelbem Balken zum Überführen oder für Probefahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Benötigt eigenen Versicherungsnachweis. Kosten inkl. Zulassung und Versicherung ca. 40–80 €.→ Mehr: Kurzzeitkennzeichen erklärt
M
- Mitnahmekennzeichen
- Regelung seit 2015: Beim Umzug oder Halterwechsel darf das bisherige Kennzeichen in der Regel behalten werden — auch wenn der neue Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk liegt. Spart Zeit und Kosten für neue Schilder.→ Mehr: KFZ ummelden
N
- Neuzulassung
- Erstmalige amtliche Registrierung eines Fahrzeugs. Erforderlich für fabrikneue Fahrzeuge und importierte Gebrauchtwagen, die noch nie in Deutschland zugelassen waren. Gebühr ca. 26,30 €.→ Mehr: KFZ anmelden
O
- OZG
- „Onlinezugangsgesetz" — deutsches Gesetz, das Behörden verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Bei KFZ-Zulassungen umgesetzt durch i-Kfz.
P
- Probefahrtkennzeichen
- Händlerkennzeichen mit rotem Balken (06er-Kennzeichen). Ausschließlich für gewerbliche Händler, Werkstätten und Prüfstellen zugelassen. Für Privatkunden ist das Kurzzeitkennzeichen relevant.
S
- Saisonkennzeichen
- Kennzeichen mit seitlichem Datumsfeld (z. B. 03–10 für März bis Oktober). Das Fahrzeug darf nur im angegebenen Zeitraum gefahren werden. Vorteil: anteilige KFZ-Steuer und Versicherung.→ Mehr: Saisonkennzeichen erklärt
- SEPA-Lastschriftmandat
- Erforderliches Dokument für die automatische Abbuchung der KFZ-Steuer durch den Zoll. Wird bei jeder Zulassung oder Ummeldung bei der Zulassungsstelle eingereicht.
- Standgebühr
- Gebühr, die fällig wird, wenn ein Fahrzeug nach der amtlichen Abmeldung länger als einen Tag auf öffentlichem Grund steht. Höhe je nach Kommune 10–80 € pro Tag.
- Straßenverkehrsamt
- Behörde der Landkreise und kreisfreien Städte, die für alle KFZ-Zulassungen zuständig ist. In Stadtstaaten übernimmt dies das Landesamt. Alternative Bezeichnungen: „KFZ-Zulassungsstelle" oder „Zulassungsbehörde".
T
- TÜV
- Umgangssprachlich für Hauptuntersuchung (HU). TÜV ist jedoch nur eine von mehreren Prüforganisationen (TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, DEKRA, GTÜ, KÜS). Die HU ist technisch gesehen der offizielle Begriff.→ Mehr: HU/TÜV erklärt
- Typgenehmigung
- Nachweis, dass ein Fahrzeugtyp den geltenden EU-Vorschriften entspricht. Bei Neuwagen durch den Hersteller in Form der EG-Typgenehmigung erteilt und im COC-Papier dokumentiert.
U
- Umschreibung
- Synonym für Ummeldung. Der Vorgang, bei dem ein Fahrzeug vom alten auf den neuen Halter oder die neue Anschrift umgetragen wird.→ Mehr: KFZ ummelden
- Umweltplakette
- Siehe Feinstaubplakette.
V
- Versicherungskennzeichen
- Nur für Mopeds, Kleinkrafträder und E-Scooter bis 45 km/h. Nicht bei der Zulassungsstelle, sondern direkt beim Versicherer beantragt. Wechselt jährlich die Farbe (blau, grün, schwarz).
W
- Wunschkennzeichen
- Selbst gewählte Buchstaben- und Zahlenkombination auf dem Kennzeichen. Kann online gegen eine Reservierungsgebühr von ca. 10,20 € vorab vergeben werden. Nicht alle Kombinationen sind verfügbar.→ Mehr: Wunschkennzeichen reservieren
Z
- Zoll
- Hauptzollamt — Bundesbehörde, die in Deutschland die KFZ-Steuer erhebt und verwaltet. Abbuchung automatisch per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto.
- Zulassungsbehörde
- Behörde, die für alle amtlichen Fahrzeugvorgänge zuständig ist — meist identisch mit der Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
- Das neue Fahrzeugschein-Dokument seit 2005. Muss beim Fahren mitgeführt werden und enthält Halterdaten, Fahrzeugdaten, HU-Datum und Kennzeichen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
- Das neue Fahrzeugbrief-Dokument seit 2005. Nachweis des Eigentums am Fahrzeug — bei Verkauf, Finanzierung oder Verschrottung erforderlich. Nicht im Fahrzeug aufbewahren.
- Zulassungsstelle
- Amtliche Stelle zur Registrierung und Verwaltung von Fahrzeugen. In Deutschland gibt es rund 700 Standorte in 401 Landkreisen und kreisfreien Städten. Siehe auch: Straßenverkehrsamt.
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