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KFZ-Glossar

38 Begriffe rund um die KFZ-Zulassung, verständlich erklärt — von eVB-Nummer bis Zulassungsbescheinigung.

A

Außerbetriebsetzung
Offizielle Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Ab dem Tag der Außerbetriebsetzung entfallen KFZ-Steuer und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Kosten: ca. 7,90 €.
→ Mehr: KFZ abmelden
AUSWEISAPP2
Software des Bundes, mit der sich der Personalausweis über die Online-Funktion (eID) für Behördendienste wie i-Kfz verwenden lässt. Verfügbar für Windows, macOS, Android und iOS.

B

Betriebserlaubnis
Amtliche Genehmigung, dass ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei Neuwagen in der Regel durch EG-Typgenehmigung (COC-Papier) erteilt. Importfahrzeuge benötigen ggf. eine Einzelbetriebserlaubnis durch TÜV oder DEKRA.

C

COC-Papier
„Certificate of Conformity" — Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers, dass ein Fahrzeug der EG-Typgenehmigung entspricht. Ersetzt seit 1996 in der EU die nationale Betriebserlaubnis und wird bei der Erstzulassung benötigt.

D

DEKRA
Deutsche Prüfgesellschaft, die neben dem TÜV die Hauptuntersuchung (HU) sowie Abgasuntersuchungen und Gutachten bei Importfahrzeugen durchführt.

E

Einzelbetriebserlaubnis
Sondergenehmigung für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung, z. B. umgebaute Fahrzeuge oder Importe aus Nicht-EU-Staaten. Wird durch einen Gutachter bei TÜV oder DEKRA erteilt.
Elektro-Kennzeichen (E-Kennzeichen)
Kennzeichen mit „E" am Ende (z. B. M-AB 123E), vorbehalten für reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride. Berechtigt zu Sonderrechten wie kostenfreiem Parken oder Zufahrt in E-Umweltzonen.
eVB-Nummer
„Elektronische Versicherungsbestätigung" — 7-stelliger Code, den die KFZ-Versicherung bei Bestätigung des Versicherungsschutzes ausstellt. Wird bei jeder Zulassung, Ummeldung und Wiederzulassung benötigt. Die eVB wird in der Regel sofort per E-Mail oder SMS übermittelt.

F

Fahrzeugbrief
Alte Bezeichnung der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II). Enthält die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs und wird bei Verkauf, Finanzierung oder Verschrottung benötigt. Sollte nie im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Fahrzeugschein
Alte Bezeichnung der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I). Muss beim Fahren mitgeführt werden und enthält die wichtigsten Fahrzeugdaten sowie den aktuellen Halter.
Feinstaubplakette
Auch „Umweltplakette" — grüne, gelbe oder rote Plakette auf der Windschutzscheibe, die den Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs klassifiziert. Benötigt für die Einfahrt in deutsche Umweltzonen. Kosten: ca. 5–20 € bei Werkstatt, TÜV oder DEKRA.

H

Halterwechsel
Übertragung der Fahrzeughaltereigenschaft vom Verkäufer auf den Käufer. Muss innerhalb einer Woche nach Kauf bei der Zulassungsstelle angezeigt werden. Gebühr ca. 26,30 €.
H-Kennzeichen
Sonderkennzeichen für Oldtimer (H steht für „historisch"). Voraussetzung: Das Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt und im Originalzustand. Vorteil: pauschale KFZ-Steuer (191 € pro Jahr) statt hubraumabhängiger Berechnung.
Hauptuntersuchung (HU)
Umgangssprachlich „TÜV" — verpflichtende technische Prüfung alle 2 Jahre (bei Neufahrzeugen nach 3 Jahren). Prüfstellen: TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS. Nachweis durch HU-Bericht und Prüfplakette am hinteren Kennzeichen.

I

i-Kfz
„Internetbasierte Kfz-Zulassung" — Online-Service des Kraftfahrtbundesamts, über den Bürger Fahrzeuge ab- und wiederzulassen, ummelden und Halterwechsel durchführen können. Voraussetzung: Personalausweis mit eID-Funktion und Sicherheitscodes auf ZB I und ZB II.

K

KBA
Kraftfahrtbundesamt in Flensburg — Bundesoberbehörde für alle Fragen rund um das Fahrzeugwesen. Führt das zentrale Fahrzeugregister und koordiniert Rückrufaktionen.
Kennzeichen-Kürzel
Der vordere Buchstabenteil des Kennzeichens (z. B. „M" für München, „HH" für Hamburg). Gibt den Zulassungsbezirk an. Seit 2012 sind durch die Kennzeichenliberalisierung auch alte, aufgelöste Kreiskürzel wieder verfügbar.
KFZ-Steuer
Jährlich vom Zoll erhobene Steuer auf Kraftfahrzeuge. Berechnung abhängig von Hubraum, CO₂-Ausstoß und Fahrzeugtyp. Elektrofahrzeuge sind bis 2030 steuerbefreit.
Kurzzeitkennzeichen
5-Tage-Kennzeichen mit gelbem Balken zum Überführen oder für Probefahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Benötigt eigenen Versicherungsnachweis. Kosten inkl. Zulassung und Versicherung ca. 40–80 €.

M

Mitnahmekennzeichen
Regelung seit 2015: Beim Umzug oder Halterwechsel darf das bisherige Kennzeichen in der Regel behalten werden — auch wenn der neue Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk liegt. Spart Zeit und Kosten für neue Schilder.
→ Mehr: KFZ ummelden

N

Neuzulassung
Erstmalige amtliche Registrierung eines Fahrzeugs. Erforderlich für fabrikneue Fahrzeuge und importierte Gebrauchtwagen, die noch nie in Deutschland zugelassen waren. Gebühr ca. 26,30 €.
→ Mehr: KFZ anmelden

O

OZG
„Onlinezugangsgesetz" — deutsches Gesetz, das Behörden verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Bei KFZ-Zulassungen umgesetzt durch i-Kfz.

P

Probefahrtkennzeichen
Händlerkennzeichen mit rotem Balken (06er-Kennzeichen). Ausschließlich für gewerbliche Händler, Werkstätten und Prüfstellen zugelassen. Für Privatkunden ist das Kurzzeitkennzeichen relevant.

S

Saisonkennzeichen
Kennzeichen mit seitlichem Datumsfeld (z. B. 03–10 für März bis Oktober). Das Fahrzeug darf nur im angegebenen Zeitraum gefahren werden. Vorteil: anteilige KFZ-Steuer und Versicherung.
SEPA-Lastschriftmandat
Erforderliches Dokument für die automatische Abbuchung der KFZ-Steuer durch den Zoll. Wird bei jeder Zulassung oder Ummeldung bei der Zulassungsstelle eingereicht.
Standgebühr
Gebühr, die fällig wird, wenn ein Fahrzeug nach der amtlichen Abmeldung länger als einen Tag auf öffentlichem Grund steht. Höhe je nach Kommune 10–80 € pro Tag.
Straßenverkehrsamt
Behörde der Landkreise und kreisfreien Städte, die für alle KFZ-Zulassungen zuständig ist. In Stadtstaaten übernimmt dies das Landesamt. Alternative Bezeichnungen: „KFZ-Zulassungsstelle" oder „Zulassungsbehörde".

T

TÜV
Umgangssprachlich für Hauptuntersuchung (HU). TÜV ist jedoch nur eine von mehreren Prüforganisationen (TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, DEKRA, GTÜ, KÜS). Die HU ist technisch gesehen der offizielle Begriff.
Typgenehmigung
Nachweis, dass ein Fahrzeugtyp den geltenden EU-Vorschriften entspricht. Bei Neuwagen durch den Hersteller in Form der EG-Typgenehmigung erteilt und im COC-Papier dokumentiert.

U

Umschreibung
Synonym für Ummeldung. Der Vorgang, bei dem ein Fahrzeug vom alten auf den neuen Halter oder die neue Anschrift umgetragen wird.
→ Mehr: KFZ ummelden
Umweltplakette
Siehe Feinstaubplakette.

V

Versicherungskennzeichen
Nur für Mopeds, Kleinkrafträder und E-Scooter bis 45 km/h. Nicht bei der Zulassungsstelle, sondern direkt beim Versicherer beantragt. Wechselt jährlich die Farbe (blau, grün, schwarz).

W

Wunschkennzeichen
Selbst gewählte Buchstaben- und Zahlenkombination auf dem Kennzeichen. Kann online gegen eine Reservierungsgebühr von ca. 10,20 € vorab vergeben werden. Nicht alle Kombinationen sind verfügbar.

Z

Zoll
Hauptzollamt — Bundesbehörde, die in Deutschland die KFZ-Steuer erhebt und verwaltet. Abbuchung automatisch per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto.
Zulassungsbehörde
Behörde, die für alle amtlichen Fahrzeugvorgänge zuständig ist — meist identisch mit der Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt.
Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Das neue Fahrzeugschein-Dokument seit 2005. Muss beim Fahren mitgeführt werden und enthält Halterdaten, Fahrzeugdaten, HU-Datum und Kennzeichen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
Das neue Fahrzeugbrief-Dokument seit 2005. Nachweis des Eigentums am Fahrzeug — bei Verkauf, Finanzierung oder Verschrottung erforderlich. Nicht im Fahrzeug aufbewahren.
Zulassungsstelle
Amtliche Stelle zur Registrierung und Verwaltung von Fahrzeugen. In Deutschland gibt es rund 700 Standorte in 401 Landkreisen und kreisfreien Städten. Siehe auch: Straßenverkehrsamt.

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