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Fahrzeugbrief verloren — Was tun? Zulassungsbescheinigung II neu beantragen

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verloren oder gestohlen? So beantragen Sie einen Ersatz — Ablauf, Kosten und benötigte Unterlagen 2026.

📅15. März 2026⏱️3 Min. Lesezeit📂KFZ-Zulassung

Was ist der Fahrzeugbrief (ZB II)?

Der Fahrzeugbrief ist offiziell die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II). Er ist das wichtigste Fahrzeugdokument neben dem Fahrzeugschein (ZB I). Im Fahrzeugbrief sind eingetragen:

  • Technische Daten des Fahrzeugs
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN / Fahrgestellnummer)
  • Auflistung aller bisherigen Halter
  • Sicherheitscode (bei neueren Fahrzeugen)

Wichtig: Ohne Fahrzeugbrief können Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen, nicht ummelden und nicht abmelden. Der Verlust muss daher umgehend behoben werden.

Was tun bei verlorenem Fahrzeugbrief?

Schritt 1: Suchen und Anzeige erstatten

Zunächst gründlich suchen: ZB II wird häufig bei Banken oder Leasinggebern aufbewahrt, wenn das Fahrzeug finanziert wurde. Fragen Sie bei der Bank nach.

Wurde der Fahrzeugbrief gestohlen, erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei. Die Anzeigenummernkopie benötigen Sie bei der Zulassungsstelle.

Schritt 2: Zur Zulassungsstelle

Gehen Sie mit allen verfügbaren Unterlagen zur zuständigen Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort. Beim Verlust (nicht Diebstahl) genügt eine eidesstattliche Erklärung.

Schritt 3: Antrag auf Ersatz-ZB II

Die Zulassungsstelle prüft die Fahrzeugdaten im Kraftfahrtbundesamt-System und stellt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II aus.

Achtung: Wird eine neue ZB II ausgestellt, wird die alte automatisch ungültig. Sollte die alte ZB II später auftauchen, müssen Sie diese unverzüglich abgeben.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein (ZB I) — sofern vorhanden
  • Polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeugs (Kennzeichenschild)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust (wird vor Ort ausgefüllt)
  • Polizeianzeige (nur bei Diebstahl)

Kosten für Ersatz-ZB II

PostenBetrag
Verwaltungsgebühr Ersatz-ZB IIca. 25,50 – 30,50 €
Eidesstattliche Erklärungca. 10,20 €
Gesamtca. 35 – 41 €

Die genauen Gebühren variieren je nach Zulassungsstelle leicht.

Sonderfall: Fahrzeug mit Finanzierung

Wenn Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast ist, liegt die ZB II häufig bei der Bank oder dem Leasinggeber — nicht bei Ihnen. In diesem Fall:

  1. Bei der Bank anfragen, ob die ZB II dort aufbewahrt wird
  2. Falls die Bank die ZB II nicht hat: gemeinsam mit der Bank zur Zulassungsstelle

Ohne Zustimmung des Kreditgebers darf keine neue ZB II ausgestellt werden.

Fahrzeugschein (ZB I) verloren — Unterschied beachten

Der Fahrzeugschein (ZB I) ist das Dokument, das während der Fahrt mitgeführt werden muss. Er ist günstiger zu ersetzen (ca. 10,20 € Gebühr) und erfordert keine eidesstattliche Erklärung.

Verlust von ZB I und ZB II gleichzeitig: Beantragen Sie beide gemeinsam bei der Zulassungsstelle — spart Zeit und ggf. Gebühren.

Checkliste — Fahrzeugbrief neu beantragen

  • ☐ Gründlich gesucht (auch bei Bank/Leasinggeber)
  • ☐ Bei Diebstahl: Polizeianzeige erstattet
  • ☐ Personalausweis griffbereit
  • ☐ Fahrzeugschein (ZB I) dabei
  • ☐ Termin bei Zulassungsstelle vereinbart
  • ☐ Eidesstattliche Erklärung vor Ort unterschreiben

Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet es, einen neuen Fahrzeugbrief (ZB II) beantragen?

Die Gesamtkosten für eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II betragen in der Regel 35–41 €, bestehend aus der Verwaltungsgebühr (ca. 25,50–30,50 €) und der eidesstattlichen Erklärung (ca. 10,20 €).

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen?

Nein. Der Fahrzeugbrief (ZB II) muss beim Kauf übergeben werden. Ohne ZB II kann der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden. Beantragen Sie zuerst einen Ersatz-Fahrzeugbrief bei Ihrer Zulassungsstelle.

Wo beantrage ich einen Ersatz-Fahrzeugbrief?

Bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt). Bringen Sie Personalausweis, Fahrzeugschein (ZB I) und eine eidesstattliche Erklärung mit. Bei Diebstahl zusätzlich die Polizeianzeige.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugschein (ZB I) ist das Dokument, das bei jeder Fahrt mitgeführt werden muss. Der Fahrzeugbrief (ZB II) ist das Eigentumsnachweis-Dokument und wird bei Kauf, Verkauf und Ummeldung benötigt. Er wird oft sicher zu Hause oder bei der Bank aufbewahrt.

Was passiert, wenn ich den alten Fahrzeugbrief nach der Neuausstellung finde?

Den alten Fahrzeugbrief müssen Sie unverzüglich bei der Zulassungsstelle abgeben. Er ist automatisch ungültig, sobald ein neuer ausgestellt wurde. Die Nutzung des alten Dokuments wäre eine Urkundenfälschung.

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