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Auto ummelden: Schritt-für-Schritt nach Kauf oder Umzug (2026)

Auto ummelden nach Umzug oder Gebrauchtwagenkauf: Fristen, Unterlagen, Kosten und ob Sie Ihr Kennzeichen behalten können — alles kompakt erklärt.

📅5. Januar 2026⏱️3 Min. Lesezeit📂KFZ-Zulassung

Wann muss ich mein Auto ummelden?

Es gibt zwei Hauptgründe für eine Ummeldung:

1. Umzug in eine neue Gemeinde

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb einer Woche nach dem Ummelden des Wohnsitzes bei der neuen Zulassungsstelle anmelden.

2. Kauf eines Gebrauchtwagens (Halterwechsel)

Als neuer Fahrzeughalter sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach dem Kauf auf Ihren Namen umzumelden.

Achtung: Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 €. Die Versicherung kann Leistungen im Schadensfall kürzen, wenn das Fahrzeug nicht korrekt zugelassen ist.

Benötigte Unterlagen — Checkliste

Bei Umzug

  • Personalausweis (mit neuer Adresse — Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Lastschriftmandat (IBAN für Kfz-Steuer)
  • ☐ Bei Kennzeichenwechsel: alte Schilder zum Abstempeln mitbringen

Bei Halterwechsel (Gebrauchtwagenkauf)

  • ☐ Personalausweis des neuen Halters
  • ☐ ZB I vom Vorbesitzer (ausgefüllt und unterschrieben)
  • ☐ ZB II vom Vorbesitzer
  • eVB-Nummer Ihrer eigenen KFZ-Versicherung (7-stellig)
  • ☐ SEPA-Lastschriftmandat (IBAN)
  • ☐ Kaufvertrag (empfohlen, nicht zwingend)

Tipp: Fahren Sie am gleichen Tag zur Zulassungsstelle und zum Einwohnermeldeamt — so erledigen Sie Adressänderung und Fahrzeugummeldung in einem Aufwasch.

Ablauf der Ummeldung — Schritt für Schritt

Schritt 1: Zuständige Zulassungsstelle ermitteln

Die Ummeldung erfolgt bei der Zulassungsstelle Ihres neuen Wohnortes — nicht beim alten Amt.

Schritt 2: Termin buchen

Online-Terminbuchung spart Wartezeit. Viele Zulassungsstellen bieten dies auf ihrer Website an. Prüfen Sie die Seite Ihrer Gemeinde auf unserem Portal.

Schritt 3: Unterlagen vollständig zusammenstellen

Gehen Sie die Checkliste durch. Achten Sie darauf, dass ZB I und ZB II vollständig ausgefüllt sind (bei Halterwechsel: Eintragung Vorbesitzer).

Schritt 4: Zur Zulassungsstelle und Ummeldung durchführen

Reichen Sie alle Unterlagen ein. Das Amt überprüft die Dokumente, ändert die Halterdaten und — falls nötig — stellt ein neues Kennzeichen aus.

Schritt 5: Kennzeichen abstempeln (falls neu)

Bei Kennzeichenwechsel: Zum Schildermacher (oft direkt bei der Zulassungsstelle) und neue Schilder prägen und abstempeln lassen.

Kosten der Ummeldung

LeistungGebühr (ca.)
Ummeldung / Halterwechsel26,30 €
Neues Kennzeichen (Schilder)10–30 €
Wunschkennzeichen+ 10,20 €

Kann ich mein Kennzeichen behalten?

Innerhalb desselben Zulassungsbezirks

Ja — wenn Sie innerhalb des gleichen Landkreises umziehen, bleibt Ihr Kennzeichen erhalten. Es gibt keinen Pflicht-Kennzeichenwechsel.

Umzug in einen anderen Bezirk

Grundsätzlich ist ein neues Kennzeichen mit dem neuen Ortskenner nötig. Es gibt jedoch das Mitnahmekennzeichen: In vielen Bundesländern dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen behalten — auch wenn der Kürzel nicht zum Wohnort passt.

Beispiel: Wer von München (M) nach Hamburg (HH) zieht, könnte theoretisch das M-Kennzeichen behalten. Fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle nach.

Ummeldung online — i-Kfz

Die Ummeldung ist in vielen Gemeinden auch online via i-Kfz möglich:

  • Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
  • AusweisApp auf Smartphone oder PC
  • Sicherheitscode auf der ZB I

Hinweis: Die Online-Ummeldung funktioniert nur, wenn Zulassungsstelle des neuen Wohnortes i-Kfz unterstützt.

Typische Fehler vermeiden

  • Keine eVB-Nummer beim Halterwechsel: Ohne neuen Versicherungsnachweis ist keine Ummeldung möglich
  • ZB II fehlt: Ohne Fahrzeugbrief wird die Ummeldung verweigert
  • Frist überschritten: Melden Sie innerhalb der Wochenfrist um, um Bußgelder zu vermeiden

Passende Formulare herunterladen

SEPA-Lastschriftmandat (KFZ-Steuer)PDF
Einzugsermächtigung für die jährliche KFZ-Steuer beim Hauptzollamt.
Vollmacht zur KFZ-ZulassungPDF
Formlose Vollmacht, wenn Sie die Zulassung durch eine andere Person erledigen lassen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung nach einem Umzug?

Sie haben eine Woche Zeit nach der Wohnsitzummeldung, um Ihr Fahrzeug beim neuen Straßenverkehrsamt umzumelden. Die Frist gilt genauso beim Kauf eines Gebrauchtwagens.

Was kostet die Ummeldung?

Die Ummeldung (inkl. Halterwechsel) kostet bundeseinheitlich ca. 26,30 €. Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, kommen ca. 10–30 € beim Schildermacher hinzu.

Kann ich beim Umzug mein altes Kennzeichen behalten?

Innerhalb desselben Zulassungsbezirks: ja. Bei Umzug in einen anderen Bezirk ist ein Kennzeichenwechsel grundsätzlich nötig. In vielen Fällen ist aber ein sogenanntes Mitnahmekennzeichen möglich — erkundigen Sie sich bei Ihrer neuen Zulassungsstelle.

Brauche ich beim Gebrauchtwagenkauf eine neue Versicherung?

Ja. Als neuer Halter benötigen Sie eine eigene KFZ-Versicherung und deren eVB-Nummer für die Ummeldung. Die Versicherung des Vorbesitzers gilt nur für eine kurze Überführungsfahrt zur Zulassungsstelle.

Kann ich die Ummeldung online durchführen?

Ja, über i-Kfz ist die Ummeldung in vielen deutschen Gemeinden online möglich. Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) und die AusweisApp auf Ihrem Gerät.

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