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Komplette Übersicht

KFZ-Zulassung Deutschland 2026

Was braucht man, um ein Auto anzumelden?

Für die Anmeldung brauchen Sie Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, bei steuerpflichtigen Fahrzeugen ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und bei Gebrauchtwagen den gültigen HU-Nachweis sowie, falls vorhanden, Teil I (Fahrzeugschein). Die Neuzulassung kostet bundeseinheitlich 30,00 € am Schalter — online per i-Kfz nur 12,80 €. Inklusive Kennzeichenschildern liegen die Gesamtkosten bei rund 50–75 €.

Die komplette Anleitung zur Fahrzeug-Zulassung in Deutschland — alle Vorgänge erklärt, alle Kosten transparent, komplette Unterlagen-Checkliste, i-Kfz Online-Verfahren. Ohne Behördendeutsch.

Jonathan B., Redakteur Verwaltungsrecht & KFZ-Wesen

Geprüft von

Jonathan B.

Redakteur Verwaltungsrecht & KFZ-Wesen

Zuletzt aktualisiert:

1. Grundlagen der KFZ-Zulassung in Deutschland

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Deutschland in Betrieb gesetzt werden, müssen grundsätzlich amtlich zugelassen sein (§ 3 Abs. 1 FZV); ausgenommen sind u. a. Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und E-Scooter (§ 3 Abs. 3 FZV), die teils trotzdem ein Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen brauchen (§ 4 FZV). Die Zulassung erfolgt bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle (oft auch „Straßenverkehrsamt“ genannt) — einer Behörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in einigen Ländern auch einer kreisangehörigen Stadt (Landesrecht, § 75 Abs. 1 FZV). Zuständig ist die Behörde Ihres Wohnorts, bei mehreren Wohnungen die Ihrer Hauptwohnung (§ 75 Abs. 2 FZV). In Deutschland existieren rund 700 Zulassungsstellen, die für knapp 50 Millionen zugelassene Pkw zuständig sind.

Rechtliche Grundlagen

Die KFZ-Zulassung ist in mehreren Rechtsquellen geregelt. Wichtigste Bestimmungen:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) — Pflicht zur Zulassung, Verfahren, Kennzeichen-Regeln
  • Gebührenordnung Straßenverkehr (GebOSt) — bundeseinheitliche Verwaltungsgebühren
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG) — übergeordnete Vorschriften
  • Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) — Pflicht zur KFZ-Haftpflichtversicherung

Diese rechtlichen Grundlagen gelten bundeseinheitlich. Die einzelnen Zulassungsstellen führen das Verfahren durch — mit lokalen Unterschieden bei Öffnungszeiten, Online-Services und Wartezeiten. Auf unserem Portal finden Sie für jede Behörde aktuelle Adressen, Kontaktdaten und Online-Termin-Optionen.

2. Alle Zulassungs-Vorgänge im Überblick

Es gibt rund 12 typische Vorgänge an der Zulassungsstelle. Welcher für Sie relevant ist, hängt von Ihrer Situation ab — Neuwagen oder Gebrauchter, Umzug oder Halterwechsel.

Anmeldungen

  • Neuzulassung / Erstzulassung — für fabrikneue Fahrzeuge oder noch nie zugelassene Importe
  • Gebrauchtwagen erstmals zulassen — wenn Sie ein Auto ohne aktuelle Zulassung kaufen
  • Wiederzulassung (gleicher Halter) — wenn Ihr eigenes abgemeldetes Fahrzeug wieder auf die Straße soll
  • Wiederzulassung (neuer Halter) — Sie kaufen ein abgemeldetes Fahrzeug

Halter- und Wohnort-Wechsel

Spezial-Kennzeichen

Abmeldung

  • Außerbetriebsetzung — online der günstigste Vorgang, beendet die Kfz-Steuerpflicht (mindestens ein Monat Steuer); die Behörde meldet die Abmeldung dem Versicherer

Den richtigen Vorgang berechnen Sie schnell in unserem Zulassungskosten-Rechner — Sie wählen den Vorgang, beantworten 2–3 Fragen und sehen die exakten Kosten.

3. Unterlagen-Checkliste — Was Sie wirklich brauchen

Vollständige Unterlagen sparen Zeit und Nerven. Wer am Schalter feststellt, dass ein Dokument fehlt, muss erneut antanzen. Die folgende Checkliste deckt die Standard-Vorgänge ab. Den vollen Detailguide finden Sie im Ratgeber: Unterlagen-Checkliste.

Immer dabei haben (alle Vorgänge)

  • Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Vertretung: Vollmacht, eigener Ausweis und Ausweis des Halters (ob eine Kopie genügt, legt die Behörde fest); bei einer Zulassung zusätzlich die Einverständniserklärung zur Kfz-Steuer (§ 13 Abs. 2 KraftStG). Für die Abmeldung ist keine Vollmacht nötig: Wer Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichenschilder vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 Satz 2 FZV)
  • Bargeld oder EC-Karte für die Behördengebühren

Zusätzlich bei Neuzulassung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtfahrzeugen auch Teil I, falls vorhanden (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FZV); bei der Erstzulassung ggf. die Übereinstimmungsbescheinigung (COC), eine Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung (§ 6 Abs. 4 FZV)
  • HU-/AU-Bericht mit noch nicht abgelaufener Frist (bei Gebrauchtfahrzeugen; beim Pkw in der Regel 24 Monate, bei Taxis und anderen Pkw zur Personenbeförderung nach dem PBefG 12 Monate, Anlage VIII StVZO)
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflicht­versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer bei steuerpflichtigen Fahrzeugen (Einzug durch den Zoll)

Zusätzlich bei Ummeldung oder Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); beim Umzug mit neuem Kennzeichen auch Teil II (§ 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 FZV); beim Halterwechsel Teil II und eVB-Nummer (§ 15 Abs. 5 FZV) sowie bei Steuerpflicht ein SEPA-Mandat
  • Kaufvertrag (für die Akten)
  • Alte Kennzeichen-Schilder (bei Kennzeichenwechsel)

Zusätzlich bei Abmeldung

  • Die Kennzeichen-Schilder (für Entstempelung; beim Pkw beide, bei Motorrad und Anhänger das eine hintere)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Teil II nur, wenn das Fahrzeug verwertet wird)

💡 Tipp: Verloren gegangene Dokumente sind kein Drama — der Fahrzeugbrief kann ersetzt werden (siehe Fahrzeugbrief verloren — Ablauf), die eVB-Nummer stellt Ihre Versicherung aus. Schwieriger wird’s nur bei abgelaufener HU.

4. Kosten und Gebühren 2026

Die Behördengebühren sind in Deutschland bundeseinheitlich nach Gebührenordnung Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Zusätzliche Kosten entstehen durch externe Anbieter (Schildermacher, eVB-Versicherung) und die laufende Kfz-Steuer.

Übersicht aller Gebühren (2026)

VorgangVor Orti-Kfz Online
Neuzulassung / Erstanmeldung30,00 €12,80 €
Wiederzulassung (gleicher Halter)23,00–30,00 €10,60–12,80 €
Halterwechsel (Käufer-Anmeldung)23,60–27,10 €9,90–12,40 €
Umzug (Adressänderung im selben Bezirk)10,20 €4,30 €
Umzug (anderer Bezirk, Kennzeichen behalten)23,60 €9,90 €
Außerbetriebsetzung (Abmeldung)15,90 €2,10 €
Kurzzeitkennzeichen (gültig bis Ende 5. Tag nach Zuteilung)10,20 € (Nr. 221.4), ggf. zzgl. 3,20 € (Nr. 124) und Auslagen—
Wunschkennzeichen (gesamt)12,80 €12,80 €

Alle Beträge sind bundeseinheitliche Festgebühren nach GebOSt (Stand: August 2026) — Kommunen haben bei der Grundgebühr keinen Spielraum. Je nach Fall kommen kleine Beträge hinzu: 0,30 € je Plakettenträger (Gebührenerhöhung bzw. GebOSt Nr. 228.3) und Porto bei i-Kfz als Auslage (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 GebOSt). Merke: Online per i-Kfz ist fast jeder Vorgang weniger als halb so teuer wie am Schalter.

Nebenkosten (nicht Behörde)

  • Kennzeichen-Schilder (Paar): ca. 20–45 € an der Prägestelle, online ca. 10–25 € zzgl. Versand
  • Kennzeichen-Halter (Plastik-Rahmen): 3–5 € pro Stück
  • Feinstaubplakette: ca. 5 € (Werkstatt oder Behörde)
  • HU/AU beim TÜV oder DEKRA (wenn fällig): 80–130 €
  • Kurzzeit-Versicherung: Preis je nach Anbieter und Fahrzeug

Eine exakte Berechnung für Ihren spezifischen Vorgang erstellt unser Zulassungskosten-Rechner — inkl. aller Nebenkosten und Online-vs-Vor-Ort-Vergleich.

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5. i-Kfz: Online-Zulassung erklärt

Mit i-Kfz, der internetbasierten Fahrzeugzulassung, können Sie Fahrzeuge in Deutschland komplett online zulassen — sofern Ihre Zulassungsbehörde i-Kfz anbietet; das zeigt die Übersicht des Kraftfahrt-Bundesamts, den Antrag stellen Sie auf der Website Ihrer Behörde. Sie sparen sich nicht nur den Behördengang — die Online-Gebühren sind auch weniger als halb so hoch: Neuzulassung 12,80 € statt 30,00 €, Abmeldung sogar nur 2,10 € statt 15,90 €.

Welche Vorgänge sind online möglich?

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
  • Wiederzulassung (gleicher Halter)
  • Halterwechsel (Käufer-Ummeldung)
  • Adressänderung bei Umzug
  • Kennzeichen-Mitnahme
  • Neuzulassung von Neuwagen (12,80 € statt 30,00 € am Schalter)

Voraussetzungen für i-Kfz

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), eID-Karte für EU-Bürger oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), alternativ BundID mit ELSTER-Zertifikat — nicht nötig für die Abmeldung
  • AusweisApp auf Smartphone oder PC (nur bei Anmeldung mit dem Online-Ausweis)
  • Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung (Teil I und/oder II), bei Abmeldung und Kennzeichenwechsel auch die der Stempelplaketten
  • Smartphone mit NFC oder Kartenlesegerät (nur für den Online-Ausweis)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (Online-Eingabe; nicht bei Steuerbefreiung und nicht beim Umzug)

Den kompletten Ablauf erklärt der Ratgeber i-Kfz Online-Zulassung Schritt-für-Schritt. Wer es noch komfortabler möchte, nutzt einen Online-Zulassungs-Dienstleister wie Kroschke — der erledigt den i-Kfz-Vorgang in Ihrem Namen und liefert die Kennzeichen zu Ihnen nach Hause.

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Statt Behördentermin: Über den i-Kfz-Service von Kroschke beantragen Sie Anmeldung, Ummeldung oder Halterwechsel online, die Kennzeichen kommen per Post. Der Service ist kostenpflichtig; den Preis nennt Kroschke vor der Bestellung, der Versand ist laut Kroschke inklusive. Für Zulassung und Halterwechsel brauchen Sie vorab eine eVB-Nummer.

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6. Wunschkennzeichen reservieren

Ein Wunschkennzeichen ist die personalisierte Variante des amtlichen Kennzeichens. Sie wählen 1–2 Buchstaben + 1–4 Ziffern, das Ortskennzeichen wird anhand Ihrer Zulassungsbehörde festgelegt (z. B. „M“ für München, „B“ für Berlin).

Regeln für Wunschkennzeichen

  • Gesamtlänge maximal 8 Zeichen (inkl. Ortskennzeichen)
  • Mindestens 1 Buchstabe + 1 Ziffer im Individualteil
  • Keine Kombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 FZV); was darunter fällt, entscheidet die Zulassungsbehörde
  • Verfügbarkeit prüfen — bekannte Kombinationen wie „AB 1“, „XY 100“ sind oft vergeben

Ablauf der Reservierung

  1. Auf der Website Ihrer Zulassungsbehörde die Verfügbarkeit prüfen
  2. Wunschkennzeichen online reservieren (12,80 € gesamt: 2,60 € Reservierung + 10,20 € Zuschlag)
  3. Reservierungsbestätigung beim Zulassungstermin vorlegen
  4. Prägestelle stellt die Schilder her (ca. 20–45 € pro Paar, online günstiger)

Detail-Anleitung: Ratgeber: Wunschkennzeichen reservieren.

7. eVB-Nummer und KFZ-Versicherung

Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen. Die Zulassungsstelle prüft online über die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), ob Versicherungsschutz besteht.

Was ist die eVB-Nummer genau?

Ein 7-stelliger Code, zu dem Ihr Versicherer die Bestätigung über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt oder zum Abruf bereithält (§ 49 Abs. 2 FZV). Die Zulassungsstelle findet die Bestätigung über die eVB-Nummer und sieht darin mindestens Versicherer, Nummer und Versicherungsnehmer (§ 49 Abs. 2 FZV). Kein Papier mehr nötig.

Wo bekomme ich die eVB-Nummer?

  • Bei bestehender Versicherung: Anruf, App oder Kundenportal
  • Bei Neuabschluss: stellt der neue Versicherer nach dem Vertragsabschluss aus
  • Über ein Vergleichsportal: Die eVB kommt vom gewählten Versicherer, nicht vom Portal — wann sie kommt, entscheidet der Versicherer

Versicherungs-Optionen

  • KFZ-Haftpflicht — gesetzlich vorgeschrieben, deckt Schäden an Dritten
  • Teilkasko — zusätzlich Diebstahl, Glasbruch, Hagel, Wildschäden
  • Vollkasko — zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus

Die Preise der Versicherer unterscheiden sich laut Verbraucherzentrale zum Teil erheblich. Ist Ihr Versicherungsjahr das Kalenderjahr, muss eine Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer sein. Tarife vergleichen können Sie unter Kfz-Versicherung vergleichen (Rechner powered by TARIFCHECK24 GmbH).

8. KFZ-Steuer nach der Zulassung

Die KFZ-Steuer zahlen Sie nicht an die Zulassungsstelle, sondern an den Zoll (Hauptzollamt — zuständig für die Kfz-Steuer seit 2014). Die Erhebung erfolgt automatisch nach der Zulassung — per SEPA-Lastschrift, die Sie bei der Anmeldung erteilen.

Berechnungsgrundlage (PKW seit 2009)

AntriebsartHubraum-KomponenteCO₂-Komponente
Benziner2,00 € / 100 ccm2,00 € / g CO₂ über 95 g/km (Erstzulassung 2014–2020); ab 2021 gestaffelt 2,00–4,00 € / g
Diesel9,50 € / 100 ccm2,00 € / g CO₂ über 95 g/km (Erstzulassung 2014–2020); ab 2021 gestaffelt 2,00–4,00 € / g
Plug-in Hybridje nach Hauptantriebreduziert
Elektro (BEV)befreit für zehn Jahre ab Erstzulassung (Erstzulassung bis 31.12.2030), längstens bis 31.12.2035

Beispielrechnung: Ein VW Golf TDI mit 2.0 Liter Hubraum (2.000 ccm), 130 g CO₂/km und Erstzulassung zwischen 2014 und 2020 kostet jährlich: 9,50 € × 20 + 2,00 € × 35 = 190 € + 70 € = 260 € pro Jahr. Bei Saisonkennzeichen wird der Betrag anteilig auf die zugelassenen Monate berechnet.

9. Spezial-Kennzeichen

Saisonkennzeichen

Für Fahrzeuge, die nur saisonal genutzt werden (Motorrad, Cabrio, Wohnmobil) ist das Saisonkennzeichen ideal. Sie wählen den Zulassungszeitraum zwischen 2 und 11 Monaten. Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen — dafür sparen Sie anteilig KFZ-Steuer und Versicherung.

Detail: Saisonkennzeichen erklärt.

Kurzzeitkennzeichen

Wenn Sie ein abgemeldetes oder nicht zugelassenes Fahrzeug überführen wollen, ist das Kurzzeitkennzeichen die Lösung. Behördengebühr 10,20 € (Nr. 221.4 GebOSt), ggf. zzgl. 3,20 € für die Registererfassung (Nr. 124) und Auslagen. Gültig ist es höchstens bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung (§ 42 Abs. 4 FZV); zusätzlich braucht’s eine Kurzzeit-Versicherung.

Detail: Kurzzeitkennzeichen Schritt-für-Schritt.

Wechselkennzeichen

Ein Wechselkennzeichen erlaubt es, zwei Fahrzeuge mit einem gemeinsamen Kennzeichen zuzulassen — z. B. Sommer-Cabrio und Winter-Allrad. Nur ein Fahrzeug darf gleichzeitig fahren. In der Praxis selten genutzt, da die Ersparnis gering ist und beide Fahrzeuge versichert bleiben müssen.

10. Häufige Fehler vermeiden

  1. HU/TÜV abgelaufen. Vor der Zulassung prüfen — ein abgelaufener Bericht heißt: zuerst zum TÜV, dann zur Behörde.
  2. eVB-Nummer abgelaufen. Wie lange sie gilt, legt der Versicherer fest; eine Gültigkeitsdauer nennt die FZV nicht. Rechtzeitig vor dem Termin anfordern und beim Versicherer nachfragen, bis wann sie gilt.
  3. Vergessen, das SEPA-Mandat auszufüllen. Ohne SEPA-Daten kann der Zoll die Kfz-Steuer nicht einziehen — bei steuerpflichtigen Fahrzeugen wird ohne Mandat nicht zugelassen, es sei denn, eine Bescheinigung belegt, dass die zuständige Behörde wegen erheblicher Härte darauf verzichtet (§ 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KraftStG). Bei Steuerbefreiung oder Nichterhebung ist kein Mandat nötig; dann sind deren Voraussetzungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (Nr. 2).
  4. Keinen Termin gebucht. Viele Zulassungsstellen schließen eine Vorsprache ohne Termin aus — welche, zeigt unsere geprüfte Liste.
  5. Vollmacht-Formular nicht unterschrieben. Wer in Vertretung eine Zulassung oder Ummeldung erledigt, braucht die Original-Vollmacht, den eigenen Ausweis und den Ausweis des Halters (ob eine Kopie genügt, legt die Behörde fest), bei einer Zulassung auch die Einverständniserklärung zur Kfz-Steuer (§ 13 Abs. 2 KraftStG).
  6. Umzug nicht rechtzeitig gemeldet. Bußgeld möglich (Regelsatz 15 €, Bußgeldkatalog Nr. 180). Die Ummeldung muss unverzüglich nach dem Wohnsitzwechsel erfolgen (§ 15 Abs. 4 FZV).
  7. Falsche Kasko-Wahl. Bei alten Autos lohnt Vollkasko meist nicht (Schadensumme < Selbstbeteiligung). Vor dem Termin Versicherung optimieren.

11. Ihre Zulassungsstelle finden

Über 700 Zulassungsstellen in Deutschland — wir haben für jede einzelne eine eigene Seite mit Adresse, Öffnungszeiten, Telefonnummer und Online-Terminbuchung.

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12. Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel kostet die KFZ-Zulassung in Deutschland?

Die bundeseinheitliche Festgebühr für eine Neuzulassung beträgt 30,00 € vor Ort — online per i-Kfz nur 12,80 € (GebOSt, Stand August 2026). Hinzu kommen Kosten für Kennzeichenschilder (ca. 20–45 € pro Paar an der Prägestelle), optional das Wunschkennzeichen (12,80 €) und die Feinstaubplakette (ca. 5 €). Gesamtkosten vor Ort typischerweise 50–75 € — online ist die Zulassung deutlich günstiger.

Welche Unterlagen brauche ich für die KFZ-Zulassung?

Zur Neuzulassung benötigen Sie: (1) Personalausweis oder Reisepass, (2) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei der Erstzulassung ggf. zusätzlich die Übereinstimmungsbescheinigung (COC), eine Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung (§ 6 Abs. 4 FZV), (3) bei Gebrauchtfahrzeugen einen gültigen HU/TÜV-Bericht und, falls vorhanden, die Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FZV), (4) eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, (5) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (§ 13 Abs. 1 KraftStG). Bei der Ummeldung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I. Beim Halterwechsel verlangt die FZV zusätzlich Teil II und eVB-Nummer (§ 15 Abs. 5 FZV), bei Steuerpflicht kommt ein SEPA-Mandat hinzu. Beim Umzug ist Teil II nur für ein neues Kennzeichen nötig (§ 15 Abs. 4 FZV); manche Behörden verlangen beim Umzug zusätzlich eVB und SEPA-Mandat. Wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, bringen Sie die alten Schilder mit.

Was ist i-Kfz und kann ich mein Auto online zulassen?

i-Kfz steht für „internetbasierte Fahrzeugzulassung“ — ein digitales Verfahren, mit dem Sie Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung komplett online erledigen können, sofern Ihre Zulassungsbehörde i-Kfz anbietet (Übersicht beim Kraftfahrt-Bundesamt). Voraussetzungen: Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und AusweisApp (alternativ BundID mit ELSTER-Zertifikat) sowie Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung. Für die Abmeldung genügen Kennzeichen und die Sicherheitscodes von Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigung Teil I; eine Identifizierung entfällt (§ 24 Abs. 4 FZV). Online-Gebühren sind weniger als halb so hoch (z. B. Abmeldung 2,10 € statt 15,90 €, Neuzulassung 12,80 € statt 30,00 €).

Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein 7-stelliger Code, der bestätigt, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie erhalten die eVB-Nummer kostenlos von Ihrer Versicherung — je nach Versicherer telefonisch, per App oder im Kundenportal. Wie lange sie gilt, legt der Versicherer fest; eine Gültigkeitsdauer nennt die FZV nicht — fragen Sie Ihren Versicherer.

Wie lange dauert die KFZ-Zulassung?

Für die Dauer am Schalter gibt es keine belastbare Zeitangabe, deshalb nennen wir keine. Wie lange es bis zum nächsten freien Termin dauert, unterschied sich am Stichtag 27.08.2026 zwischen den Zulassungsstellen um Wochen — die Messwerte stehen im Termin-Radar auf dieser Website. Mit i-Kfz Online-Zulassung sparen Sie sich den Behördengang komplett, sofern Ihre Zulassungsbehörde i-Kfz anbietet.

Kann ich mein Kennzeichen behalten beim Umzug?

Ja! Seit der Kennzeichenmitnahmeregelung (heute § 15 Abs. 4 FZV, eingeführt 2015) können Sie bei einem Umzug bundesweit Ihr bisheriges Kennzeichen behalten — unabhängig davon, in welchen Zulassungsbereich Sie ziehen. Sie sparen Schilderkosten und das neue Stempeln. Die Gebühr für die reine Adressänderung im selben Bezirk beträgt 10,20 € — online per i-Kfz nur 4,30 €.

Was passiert, wenn ich mein Auto nicht rechtzeitig ummelde?

Eine verspätete Ummeldung nach Umzug oder Halterwechsel kann mit einem Bußgeld geahndet werden; der Regelsatz für die verletzte Mitteilungspflicht liegt bei 15 € (Bußgeldkatalog Nr. 180). Die Ummeldung muss nach Wohnsitzwechsel oder Fahrzeugkauf unverzüglich erfolgen (§ 15 FZV); eine feste Tageszahl nennt die Verordnung nicht.

Wie melde ich mein Auto ab (Außerbetriebsetzung)?

Für die Abmeldung legen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I vor und bringen die Kennzeichen-Schilder zur Zulassungsstelle — beim Pkw beide, bei Motorrad und Anhänger das eine hintere (§ 16 Abs. 1 und § 12 Abs. 5 FZV). Die Stempelplaketten werden entwertet (Behördengebühr: 15,90 € vor Ort, online per i-Kfz nur 2,10 €). Mit i-Kfz können Sie das Fahrzeug auch komplett online abmelden, sofern Ihre Zulassungsbehörde i-Kfz anbietet — Voraussetzung sind die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 24 Abs. 2 FZV). Die Kfz-Steuerpflicht endet mit der Abmeldung, dauert aber mindestens einen Monat (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG); ein Guthaben zahlt der Zoll aus. Die Behörde meldet die Abmeldung Ihrem Versicherer (§ 62 FZV); was mit dem Vertrag geschieht, regeln Ihre Versicherungsbedingungen.

Über den Autor

Verfasst von Jonathan B., Redakteur Verwaltungsrecht & KFZ-Wesen bei Zulassungsstellen Deutschland.