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Auto abmelden: Außerbetriebsetzung, Stilllegung & Verschrottung (2026)

Fahrzeug abmelden bei Verkauf, Stilllegung oder Verschrottung: Unterlagen, Kosten, Steuererstattung und Online-Abmeldung per i-Kfz.

📅10. Januar 2026⏱️4 Min. Lesezeit📂KFZ-Zulassung

Wann muss ich mein Fahrzeug abmelden?

Es gibt drei typische Situationen, in denen eine Abmeldung (Außerbetriebsetzung) nötig oder sinnvoll ist:

  1. Fahrzeugverkauf — Der Käufer meldet das Fahrzeug zwar selbst um, aber als Verkäufer können Sie es auch vorher abmelden
  2. Dauerhafte Stilllegung — Das Fahrzeug wird nicht mehr genutzt, z. B. wegen Reparaturbedarf oder saisonalem Betrieb
  3. Verschrottung — Das Fahrzeug wird bei einem anerkannten Entsorgungsbetrieb verschrottet

Wichtig: Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden — auch nicht zum Schilderablösen. Ausnahme: Behördlich genehmigtes Überführungskennzeichen.

Benötigte Unterlagen — Checkliste

  • Personalausweis (oder Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Fahrzeugbrief)
  • Beide Kennzeichenschilder (werden eingezogen und entwertet)

Bei Verschrottung zusätzlich

  • ☐ Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebs (VdTÜV-anerkannt)

Tipp: Lösen Sie die Kennzeichen sorgfältig ab — beschädigte Schilder können die Abmeldung verzögern. Nutzen Sie ein Haarföhn oder warmes Wasser um die Aufkleber zu lösen.

Ablauf der Abmeldung — Schritt für Schritt

Schritt 1: Kennzeichen abmontieren

Montieren Sie beide Kennzeichenschilder ab und legen Sie sie bereit. Sie werden bei der Abmeldung abgegeben.

Schritt 2: Termin buchen (empfohlen)

Online-Terminbuchung spart Wartezeit. Für eine Abmeldung ist der Aufwand gering — rechnen Sie mit ca. 10–15 Minuten am Schalter.

Schritt 3: Unterlagen einreichen

Geben Sie alle Dokumente und beide Kennzeichen beim Schalter ab. Das Amt entwertet die Schilder und stempelt die ZB I ab.

Schritt 4: Abmeldebestätigung erhalten

Sie erhalten eine Abmeldebestätigung mit Datum. Heben Sie dieses Dokument auf — Sie benötigen es für die Versicherung und das Finanzamt.

Kosten der Abmeldung

LeistungGebühr
Außerbetriebsetzungca. 7,90 €

Die Abmeldung ist günstiger als Anmeldung oder Ummeldung.

Was passiert nach der Abmeldung?

Kfz-Steuer — Erstattung

Das Finanzamt erstattet die anteilig bereits gezahlte Kfz-Steuer ab dem Tag der Abmeldung. Eine gesonderte Erklärung ist meist nicht nötig — das Amt informiert das Finanzamt automatisch.

Beispiel: Kfz-Steuer von 240 €/Jahr, Abmeldung am 1. Juli → Erstattung von ca. 120 €.

KFZ-Versicherung — Kündigung oder Ruheversicherung

Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich nach der Abmeldung. Zwei Optionen:

  • Kündigung: Vollständige Erstattung des anteiligen Beitrags
  • Ruheversicherung: Günstigere Teilkaskoversicherung für das ruhende Fahrzeug (z. B. in Garage) — Schutz gegen Diebstahl, Brand, Sturm

Wichtig: Ruheversicherung nur zulässig, wenn das Fahrzeug nicht auf öffentlichem Gelände steht.

Kennzeichen reservieren

Wenn Sie das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung behalten möchten, können Sie es für bis zu 12 Monate reservieren lassen. Fragen Sie bei der Zulassungsstelle nach.

Online abmelden — i-Kfz

Die Abmeldung ist über i-Kfz online möglich — ohne Behördengang:

Voraussetzungen:

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • AusweisApp auf Smartphone oder PC
  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (aufgedruckt)
  • Internetverbindung

Ablauf online:

  1. Portal Ihrer Gemeinde aufrufen (oder kfz-zulassung-portal.de)
  2. "Fahrzeug abmelden" wählen und eID-Identifizierung starten
  3. Fahrzeugdaten eingeben und Sicherheitscode eingeben
  4. Abmeldung bestätigen — Sie erhalten eine digitale Bestätigung
  5. Kennzeichen müssen Sie trotzdem vernichten oder zurückgeben

Vorteil: Keine Wartezeit, kein Urlaub nehmen — die Online-Abmeldung dauert ca. 10 Minuten.

Sonderfall: Fahrzeug verkaufen

Beim Verkauf haben Sie zwei Möglichkeiten:

Option A: Fahrzeug vorher abmelden Sie melden ab, der Käufer meldet neu an. Vorteil: Sie haften nicht mehr für das Fahrzeug.

Option B: Halterwechsel durch Käufer Der Käufer meldet das Fahrzeug direkt auf sich um (innerhalb einer Woche). Sie müssen ZB I und ZB II übergeben.

Empfehlung: Übergeben Sie ZB I erst nach Zahlungseingang. ZB II kann vorab übergeben werden (Kaufabwicklung), da ohne ZB I keine Zulassung möglich ist.

Passende Formulare herunterladen

Eidesstattliche Versicherung — ZB I (Fahrzeugschein)PDF
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Eidesstattliche Versicherung — ZB II (Fahrzeugbrief)PDF
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet die KFZ-Abmeldung?

Die Außerbetriebsetzung kostet bundeseinheitlich ca. 7,90 €. Das ist günstiger als Anmeldung oder Ummeldung (ca. 26,30 €).

Bekomme ich Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag zurück?

Ja. Die anteilig gezahlte Kfz-Steuer wird vom Finanzamt erstattet — anteilig ab dem Abmeldedatum. Auch die Versicherung erstattet den anteiligen Beitrag oder kann auf eine günstige Ruheversicherung umgestellt werden.

Kann ich mein Auto online abmelden?

Ja, über i-Kfz können Sie Ihr Fahrzeug in den meisten deutschen Gemeinden vollständig online abmelden. Sie benötigen einen Personalausweis mit eID-Funktion, die AusweisApp sowie den Sicherheitscode auf Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I.

Muss ich beide Kennzeichen mitbringen?

Ja, bei der Abmeldung am Schalter werden beide Kennzeichenschilder eingezogen und entwertet. Bei der Online-Abmeldung via i-Kfz müssen Sie die Schilder selbst vernichten oder zurücksenden.

Was passiert, wenn ich das Fahrzeug nach der Abmeldung fahre?

Das ist verboten und strafbar. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Sie haben keinen Versicherungsschutz. Ausnahme: behördlich ausgestelltes Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten.

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