Zum Hauptinhalt springen
🔴

Kurzzeitkennzeichen & Überführungskennzeichen — Beantragen, Kosten, Gültigkeit

Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage oder Überführungskennzeichen: Wo beantragen, was kostet es, welche Versicherung brauche ich? Alle Infos für 2026.

📅1. März 2026⏱️3 Min. Lesezeit📂KFZ-Zulassung

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen (auch Rotes Kennzeichen für Probefahrten) ist ein befristetes amtliches Kennzeichen für Fahrten ohne dauerhafte Zulassung. Es wird für folgende Zwecke genutzt:

  • Probefahrten (Kauf-/Verkaufsfahrten bei Privatpersonen und Händlern)
  • Überführungsfahrten (Transport eines Fahrzeugs zur Zulassungsstelle oder zum Käufer)
  • Testfahrten bei Reparaturen oder technischen Überprüfungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist 5 Tage gültig (inklusive Ausstellungstag) und darf nur im Inland verwendet werden.

Überführungskennzeichen — der Unterschied

Das Überführungskennzeichen (ebenfalls rotes Kennzeichen) wird für einmalige Überführungsfahrten ausgestellt. Es gilt für eine konkrete Fahrt und erlischt, sobald das Ziel erreicht ist. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen ist es nicht auf 5 Tage beschränkt, sondern auf die Dauer der Überführungsfahrt.

Praxis-Tipp: Für den privaten Gebrauchtwagenkauf ist das Kurzzeitkennzeichen die häufigere Lösung.

Wo beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen werden bei der Zulassungsstelle ausgestellt, in deren Bezirk sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Fahrt befindet — in der Regel die Zulassungsstelle am Wohnort oder Standort des Fahrzeugs.

Alternativer Weg: Viele Kfz-Händler und Zulassungsdienste stellen Kurzzeitkennzeichen im Auftrag aus.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Halter/Antragsteller)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) — sofern vorhanden
  • eVB-Nummer einer gültigen KFZ-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (nicht immer erforderlich)
  • Fahrzeugbeschreibung bei nicht zugelassenen Fahrzeugen

Kosten

PostenBetrag
Verwaltungsgebühr Kurzzeitkennzeichenca. 10,20 €
Kurzzeitkennzeichenschilderca. 10–20 €
KFZ-Haftpflichtversicherung (5 Tage)ca. 15–40 €
Gesamtca. 35–70 €

Die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung variieren je nach Fahrzeugtyp und Versicherer stark. Vergleichen Sie Angebote — einige Versicherungen bieten Tages- oder Wochentarife an.

Was darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen?

Erlaubt:

  • Probefahrten auf öffentlichen Straßen
  • Überführungsfahrten zur Zulassungsstelle
  • Fahrt zum TÜV/DEKRA für die Hauptuntersuchung
  • Fahrten zur Reparaturwerkstatt

Nicht erlaubt:

  • Dauerhafte Nutzung als Ersatz für ein reguläres Kennzeichen
  • Fahrten ins Ausland (Ausnahme: mit Genehmigung)
  • Mehrfachnutzung für verschiedene Fahrzeuge gleichzeitig

Kurzzeitkennzeichen für nicht zugelassene Fahrzeuge

Auch abgemeldete oder nie zugelassene Fahrzeuge können ein Kurzzeitkennzeichen erhalten. Das ist typisch bei:

  • Import-Fahrzeugen ohne deutsche Zulassung
  • Fahrzeugen nach Totalschaden
  • Oldtimern ohne laufende Zulassung

In diesen Fällen ist ggf. ein TÜV-Einzelgutachten vor der Zulassung erforderlich.

Checkliste

  • ☐ Zulassungsstelle kontaktiert (Termin oder Laufkundschaft)
  • ☐ eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen-Versicherung besorgt
  • ☐ Personalausweis und ZB II griffbereit
  • ☐ Schild beschafft (kann vor Ort beim Schildermacher angebracht werden)
  • ☐ Gültigkeitsdauer notiert (5 Tage ab Ausstellungstag)

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen ist 5 Tage gültig, inklusive des Ausstellungstages. Für eine Fahrt am Montag, die bis Freitag dauert, reicht ein am Montag ausgestelltes Kennzeichen.

Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherung?

Ja, zwingend. Sie benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer der Fahrt und eine eVB-Nummer. Viele Versicherer bieten Kurzzeit- oder Tagespolicen an, die für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein, grundsätzlich sind Kurzzeitkennzeichen nur für das Inland gültig. Für Auslandsfahrten mit einem nicht dauerhaft zugelassenen Fahrzeug ist eine spezielle Genehmigung und internationale Versicherung erforderlich.

Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Verwaltungsgebühr beträgt ca. 10,20 €. Dazu kommen Schilderkosten (10–20 €) und eine Kurzzeit-KFZ-Versicherung (15–40 €). Insgesamt sollten Sie mit 35–70 € rechnen.

Wo beantrage ich das Kurzzeitkennzeichen?

Bei der Zulassungsstelle des Bezirks, in dem das Fahrzeug steht. In vielen Fällen auch über Kfz-Händler oder zugelassene Zulassungsdienste. Ein Termin kann nötig sein — am besten vorab anrufen.

KFZ-Zulassung in den 20 größten Städten

Direkt zur lokalen Zulassungsstelle mit Öffnungszeiten, Online-Terminbuchung, Kosten und benötigten Unterlagen.

Sie suchen eine andere Stadt? Alle 842 Zulassungsstellen durchsuchen

Weiterführende Ratgeber

KFZ anmelden — Schritt für SchritteVB-Nummer beantragenAuto abmelden — AußerbetriebsetzungHalterwechsel beim Kauf
← Alle Ratgeber anzeigen

KFZ-Versicherung vergleichen — Bis zu 850 € sparen

Beim Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung lohnt es sich, die KFZ-Versicherung zu überprüfen. Kostenloser Tarifvergleich — keine Bindung, kein Risiko.

300+ Tarife TÜV-geprüft Kostenlos
Kostenlos vergleichen →

* Vergleich über Tarifcheck. Kein Mehrpreis für Sie.

Online-Zulassung mit Kroschke — Auto in 30 Min. zulassen

Sparen Sie sich den Behördenbesuch: Mit i-Kfz erledigen Sie Anmeldung, Ummeldung oder Halterwechsel direkt online. Kennzeichen werden geliefert.

100 % digital Wunschkennzeichen wählbar Lieferung inklusive
Jetzt online zulassen →

* Affiliate-Link zu Kroschke. Kein Mehrpreis für Sie.