i-Kfz: Fahrzeug online zulassen — So geht’s Schritt für Schritt
Mit i-Kfz das Fahrzeug online an-, um- oder abmelden — ohne Behördengang. Voraussetzungen, Ablauf und teilnehmende Gemeinden.
Was ist i-Kfz?
i-Kfz steht für internetbasierte Fahrzeugzulassung. Das Bundesprogramm ermöglicht es, Fahrzeuge vollständig online zu- und abzumelden — ohne persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle. Den Antrag stellen Sie über das Online-Portal Ihrer eigenen Zulassungsbehörde — einen bundesweit einheitlichen Einstieg gibt es nicht. Bietet Ihre Zulassungsbehörde i-Kfz an, finden Sie den Online-Antrag auf ihrer Website (BMV, KBA); auf unseren Standortseiten ist die Website der Behörde verlinkt, soweit sie uns bekannt ist. Nicht zu verwechseln mit der i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts: die enthält den digitalen Fahrzeugschein, nicht den Zulassungsantrag.
Ob Ihre Zulassungsbehörde i-Kfz bereits anbietet, zeigt die Übersicht des Kraftfahrt-Bundesamts. Seit der Gebührenreform zum 01.09.2023 ist die Online-Zulassung außerdem deutlich günstiger als der Schaltertermin — bei An-, Um- und Abmeldung sowie bei der Wiederzulassung weniger als die Hälfte der Schaltergebühr (GebOSt Nr. 221, 224 und 225).
Welche Vorgänge sind online möglich?
Sofern Ihre Zulassungsbehörde i-Kfz anbietet, können Sie folgende Vorgänge vollständig online erledigen:
| Vorgang | Online möglich? |
|---|---|
| Neuzulassung (Erstanmeldung) | ✅ Ja |
| Ummeldung (Halterwechsel) | ✅ Ja |
| Ummeldung (Umzug) | ✅ Ja |
| Abmeldung (Außerbetriebsetzung) | ✅ Ja |
| Wiederzulassung (nach Stilllegung) | ✅ Ja |
| Wunschkennzeichen reservieren | ✅ Ja (je nach Behörde) |
Voraussetzungen für i-Kfz
Damit die Online-Zulassung funktioniert, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Technische Voraussetzungen
- Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) — der Ausweis wird mit dieser Funktion ausgegeben; ist sie ausgeschaltet (etwa weil Sie bei der Antragstellung jünger als 16 waren), lassen Sie sie bei der Personalausweisbehörde einschalten (§ 10 Abs. 1 bis 3 PAuswG). Alternativ nennt das BMV die eID-Karte, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder die BundID mit ELSTER-Zertifikat.
- AusweisApp auf Smartphone oder PC installiert (kostenlos im App Store / Google Play)
- NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät für den Ausweis
Für die Abmeldung entfällt die Identifizierung (§ 24 Abs. 4 FZV).
Dokumenten-Voraussetzungen
- Sicherheitscode auf ZB I (Zulassungsbescheinigung Teil I, auch „Fahrzeugschein“):
Der Code liegt auf der ZB I unter einer Abdeckung. Laut BMV wird er „durch vorsichtiges abziehen des Siegels“ freigelegt; die Stadt München spricht von einem Rubbelfeld.
- Sicherheitscode auf ZB II (Fahrzeugbrief) — u. a. bei Neuzulassung und Halterwechsel; freigelegt durch vorsichtiges Abziehen des Abdeckungsklebers (BMV)
- Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern — bei Abmeldung und Kennzeichenwechsel; freigelegt je nach Art durch Abziehen oder Rubbeln (BMV)
- eVB-Nummer Ihrer KFZ-Versicherung (7-stellig) — beim reinen Umzug verlangt die FZV sie online nicht (§ 30 Abs. 3 Satz 1 FZV)
- IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat (KFZ-Steuer) — nur bei Steuerpflicht (§ 26 Abs. 2 Nr. 3 FZV), beim reinen Umzug online nicht erforderlich (§ 30 Abs. 3 Satz 1 FZV); für die Abmeldung nennt das BMV ebenfalls eine Bankverbindung (IBAN)
Wichtiger Hinweis zu den Sicherheitscodes
Freilegen und Antrag entwerten das Dokument: Auf der ZB I erscheint der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“ (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 FZV). Legen Sie die Codes deshalb erst im laufenden Antrag frei. Die entwertete ZB I bewahren Sie auf — bei einer späteren Wiederzulassung geben Sie ihren Sicherheitscode erneut ein (BMV). Ein Kennzeichenschild mit freigelegtem Plakettencode gilt als ungestempelt (§ 21 Abs. 3 FZV).
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Online-Zulassung
Schritt 1: Vorbereitung
- Online-Ausweisfunktion eingeschaltet? (falls nicht: Personalausweisbehörde, kostenlos) — oder BundID mit ELSTER-Zertifikat (BMV)
- AusweisApp herunterladen und einrichten
- Fahrzeugpapiere bereitlegen — Sicherheitscodes erst im Antrag freilegen
- eVB-Nummer bereit (nicht beim reinen Umzug)
Schritt 2: Portal aufrufen
Öffnen Sie das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde. Den Link finden Sie auf deren Website; die Website der Behörde steht, soweit sie uns bekannt ist, auf der Seite Ihrer Zulassungsstelle.
Schritt 3: Vorgang wählen
Wählen Sie den gewünschten Vorgang: An-, Um- oder Abmeldung.
Schritt 4: Identifizierung mit eID
Sie werden aufgefordert, sich mit Ihrem Personalausweis zu identifizieren. Öffnen Sie die AusweisApp, halten Sie den Ausweis ans Smartphone (NFC) und geben Sie Ihre PIN ein. Alternativ lässt das BMV die BundID mit ELSTER-Zertifikat zu. Bei der Abmeldung entfällt dieser Schritt (§ 24 Abs. 4 FZV).
Schritt 5: Daten eingeben
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben
- Sicherheitscode(s) eingeben
- eVB-Nummer eingeben (nicht beim reinen Umzug)
- IBAN für KFZ-Steuer eingeben (bei Steuerpflicht; nicht beim reinen Umzug)
- Kennzeichen auswählen (bei Neuzulassung: Wunschkennzeichen oder automatisch)
Schritt 6: Gebühren bezahlen
Die Gebühr bezahlen Sie online über ein ePayment-System; welche Zahlungsarten es gibt, hängt von der Zulassungsbehörde ab (BMV).
Schritt 7: Dokumente erhalten
Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie:
- Zulassungsbescheid und vorläufigen Zulassungsnachweis zum Ausdrucken
- Kennzeichenkombination zugeteilt
- per Post: die ZB I (je nach Vorgang auch die ZB II) und die Plakettenträger (BMV)
Was kostet die Online-Zulassung?
Online sind An-, Um- und Abmeldung sowie die Wiederzulassung weniger als halb so teuer wie der persönliche Behördengang; beim Wunschkennzeichen zahlen Sie denselben Betrag. Die bundeseinheitlichen Festgebühren (GebOSt, Stand: August 2026) im Vergleich:
| Vorgang | Vor Ort | Online i-Kfz |
|---|---|---|
| Neuzulassung | 30,00 € | 12,80 € |
| Ummeldung/ | 23,60–27,10 € | 9,90–12,40 € |
| Abmeldung (Außerbetriebsetzung) | 15,90 € | 2,10 € |
| Wiederzulassung | 23,00–30,00 € | 10,60–12,80 € |
| Wunschkennzeichen (gesamt) | 12,80 € | 12,80 € |
Bei Online-Vorgängen mit Plakettenträger erhöht sich die Gebühr um 0,30 € für einen Plakettenträger für Prüfplaketten, also für die HU-Plakette (GebOSt Nr. 221.1.1, 221.2.1, 221.7, 221.10.1); dazu können Portokosten als Auslagen kommen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 GebOSt) — auch damit bleibt die Online-Zulassung klar günstiger.
Hinweis: Bei einem neuen Kennzeichen besorgen Sie die Kennzeichenschilder weiterhin selbst beim Schildermacher; die Plakettenträger mit den Plaketten schickt Ihnen die Zulassungsbehörde per Post (BMV).
Wann sich i-Kfz besonders lohnt — gemessen, nicht geschätzt
Die Gebührenersparnis ist die eine Hälfte. Die andere ist, was der Schaltertermin an Zeit kostet — dazu haben wir zwei eigene Erhebungen gemacht.
| Vor Ort | Online per i-Kfz | |
|---|---|---|
| Gebühr Neuzulassung | 30,00 € | 12,80 € |
| Wartezeit auf den Termin | im Median 5 Tage, bis zu 28 | keine |
| Erreichbar | Ø 32,6 Std./Woche | rund um die Uhr |
| Samstags möglich | nur bei jeder 24. Behörde | immer |
Für den Öffnungszeiten-Atlas haben wir die Zeiten von 487 Zulassungsstellen ausgewertet: im Schnitt 32,6 Stunden pro Woche, bei Nebenstellen nur 27,6. Der Termin-Radar hat bei 59 Behörden gemessen, wie lange man auf den nächsten freien Termin wartet — im Median fünf Kalendertage, in Frankfurt am Main und Märkisch-Oderland 28.
Besonders lohnt sich i-Kfz also, wenn:
- Sie regulär arbeiten und keinen Urlaubstag für den Behördengang opfern wollen
- Ihre Zulassungsstelle Terminpflicht hat und der nächste Termin Wochen entfernt ist
- Sie in einem Kreis wohnen, dessen Nebenstelle nur an zwei Tagen öffnet
- es schnell gehen muss — etwa weil das Fahrzeug bereits gekauft ist und versichert werden soll
Weniger sinnvoll ist i-Kfz, wenn Ihnen weder die Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, eID-Karte oder eAT) noch eine BundID mit ELSTER-Zertifikat zur Verfügung steht oder Ihr Vorgang ein Sonderfall ist (Oldtimer-Gutachten, Umbauten, Firmenzulassung mit Vollmacht) — dann führt der Weg ohnehin über den Schalter. Für die Abmeldung brauchen Sie keine Identifizierung (§ 24 Abs. 4 FZV).
Häufige Probleme und Lösungen
Problem: Online-Ausweisfunktion ist ausgeschaltet → Lassen Sie sie unter Vorlage des Ausweises kostenlos bei Ihrer Personalausweisbehörde (Bürgeramt) einschalten (§ 10 Abs. 3 PAuswG). Bringen Sie Ihren PIN-Brief mit — falls verloren, neuen PIN beim Bürgeramt beantragen.
Problem: Sicherheitscode unleserlich oder beschädigt → Ein beschädigter Code macht das Dokument bzw. die Stempelplakette ungültig. Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde (BMV).
Problem: AusweisApp erkennt den Ausweis nicht → Versuchen Sie eine andere NFC-Position auf dem Smartphone (meist Mitte der Rückseite). Hülle abnehmen.
Checkliste — Online-Zulassung mit i-Kfz
- Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (oder BundID mit ELSTER-Zertifikat)
- AusweisApp installiert und eingerichtet
- PIN für Personalausweis bekannt
- ZB I griffbereit, Sicherheitscode noch verdeckt (erst im Antrag freilegen)
- ZB II griffbereit (u. a. bei Neuzulassung und Halterwechsel)
- eVB-Nummer (7-stellig) von Versicherung angefordert (nicht beim reinen Umzug)
- IBAN für KFZ-Steuer-Lastschrift bereit (bei Steuerpflicht; nicht beim reinen Umzug)
- Zahlungsmittel für das ePayment Ihrer Behörde bereit
Online-Zulassung mit Kroschke
Statt Behördentermin: Über den i-Kfz-Service von Kroschke beantragen Sie Anmeldung, Ummeldung oder Halterwechsel online, die Kennzeichen kommen per Post. Der Service ist kostenpflichtig; den Preis nennt Kroschke vor der Bestellung, der Versand ist laut Kroschke inklusive. Für Zulassung und Halterwechsel brauchen Sie vorab eine eVB-Nummer.
Online-Zulassung bei Kroschke →Über diesen Link erhalten wir bei einer Bestellung eine Provision.
Häufige Fragen (FAQ)
Was brauche ich für die Online-Zulassung mit i-Kfz?
Sie benötigen einen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) samt AusweisApp auf Smartphone oder PC — alternativ eID-Karte, eAT oder BundID mit ELSTER-Zertifikat (BMV) — und die Sicherheitscodes Ihrer Fahrzeugpapiere. Bei Zulassung und Halterwechsel kommt eine gültige eVB-Nummer Ihrer KFZ-Versicherung hinzu; beim reinen Umzug verlangt die FZV online weder eVB noch SEPA-Daten (§ 30 Abs. 3 Satz 1 FZV). Für die Abmeldung entfällt die Identifizierung (§ 24 Abs. 4 FZV).
Ist i-Kfz in meiner Gemeinde verfügbar?
Ob Ihre Zulassungsbehörde i-Kfz anbietet, zeigt die Übersicht des Kraftfahrt-Bundesamts (kba.de). Den Online-Antrag finden Sie auf der Website Ihrer Zulassungsstelle. Ein bundesweit einheitliches Antragsportal gibt es nicht.
Muss ich nach der Online-Zulassung noch zur Zulassungsstelle?
Für die eigentliche Zulassung nicht. Bei einem neuen Kennzeichen müssen Sie die Kennzeichenschilder weiterhin beim Schildermacher anfertigen lassen. Neue Dokumente (ZB I) und die Plakettenträger erhalten Sie per Post (BMV).
Was ist der Sicherheitscode auf der ZB I und wo finde ich ihn?
Der Sicherheitscode steht auf Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter einer Abdeckung. Laut BMV legen Sie ihn durch vorsichtiges Abziehen des Siegels frei; die Stadt München spricht von einem Rubbelfeld. Er dient bei i-Kfz als Nachweis, dass Sie die ZB I besitzen; mit dem Freilegen wird der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“ sichtbar (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 FZV). Legen Sie ihn deshalb erst im Antrag frei und bewahren Sie die entwertete ZB I auf — für eine Wiederzulassung brauchen Sie ihren Code erneut (BMV).
Kann ich mein Fahrzeug auch mit i-Kfz abmelden?
Ja, sofern Ihre Zulassungsbehörde i-Kfz anbietet. Eine Identifizierung mit eID ist für die Abmeldung nicht nötig (§ 24 Abs. 4 FZV). Sie brauchen den Sicherheitscode der ZB I und die Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern (§ 24 Abs. 2 FZV); das BMV nennt außerdem eine Bankverbindung (IBAN). Sobald ein Plakettencode freigelegt ist, gilt das Kennzeichen als ungestempelt (§ 21 Abs. 3 FZV). Die entwertete ZB I bewahren Sie für eine spätere Wiederzulassung auf (BMV).
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Weiterführende Ratgeber
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