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KFZ-Zulassung Unterlagen — Vollständige Checkliste 2026

Welche Unterlagen braucht die KFZ-Zulassung? Checkliste für Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung — inkl. Halterwechsel und i-Kfz.

📅1. Februar 2026⏱️3 Min. Lesezeit📂KFZ-Zulassung

Unterlagen für die KFZ-Anmeldung (Neuzulassung)

Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Deutschland benötigen Sie folgende Dokumente:

Pflichtunterlagen

  1. Personalausweis oder Reisepass (+ ggf. Meldebescheinigung, falls Adresse nicht aktuell)
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) — früher: Fahrzeugbrief
  3. eVB-Nummer — 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung
  4. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Formular erhalten Sie bei der Zulassungsstelle)
  5. Hauptuntersuchungsbericht (TÜV/DEKRA) — falls das Fahrzeug bereits zugelassen war
  6. Kaufvertrag (empfohlen, nicht immer vorgeschrieben)

Bei fabrikneuen Fahrzeugen zusätzlich

  • COC-Papiere (Certificate of Conformity) — EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Bei EU-Importen: Zollbescheinigung, Zulassungsdokument des Herkunftslandes

Bei Elektro-/Hybridfahrzeugen

  • Technische Daten des Herstellers (falls COC nicht vorhanden)
  • Bei Umbau zu Elektro: Technisches Einzelgutachten (§ 21 StVZO)

Unterlagen für die Ummeldung

Bei Wohnortwechsel oder Fahrzeugkauf (Halterwechsel) benötigen Sie:

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) — früher: Fahrzeugschein (Fahrzeugkauf: vom Vorbesitzer)
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) — früher: Fahrzeugbrief (Fahrzeugkauf: vom Vorbesitzer)
  4. eVB-Nummer der neuen Versicherung (nur bei Halterwechsel oder Wechsel des Zulassungsbezirks)
  5. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  6. Alte Kennzeichen (falls Wechsel des Kennzeichens erforderlich)

Wichtig beim Fahrzeugkauf: Das Fahrzeug muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf umgemeldet werden. Verletzung dieser Frist kann zu einem Bußgeld führen.

Unterlagen für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
  4. Beide Kennzeichenschilder (werden entwertet und zurückgegeben oder eingezogen)

Saisonkennzeichen abmelden: Läuft der Zulassungszeitraum aus, ist keine formelle Abmeldung nötig. Das Fahrzeug gilt automatisch als stillgelegt.

Unterlagen bei Vollmacht

Wenn eine Vertrauensperson für Sie zur Zulassungsstelle geht, benötigt diese:

  • Vollmacht (formlos, Datum + Unterschrift)
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Eigener Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Alle oben genannten Fahrzeugdokumente

Unterlagen für i-Kfz (Online-Zulassung)

Bei der digitalen Zulassung über das i-Kfz-Portal benötigen Sie:

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • AusweisApp auf Smartphone oder PC
  • Sicherheitscodes von ZB I und ZB II (aufgedruckt auf den Dokumenten)
  • eVB-Nummer der Versicherung

i-Kfz funktioniert für An-, Um- und Abmeldung — aber nicht alle Zulassungsstellen unterstützen es vollständig. Prüfen Sie dies vorab auf der Website Ihrer Zulassungsstelle.

Kosten-Checkliste

VorgangGebühr
Neuzulassung PKWca. 26,30 €
Ummeldung / Halterwechselca. 26,30 €
Abmeldungca. 7,90 €
Wunschkennzeichen (Reservierung)ca. 10,20 €
Kennzeichen prägen lassenca. 10–30 € (bei Schildermacher)

Alle Gebühren sind bundesweit einheitlich (GebOSt). Ggf. fallen je nach Bundesland geringfügig abweichende Nebengebühren an.

Häufige Fehler vermeiden

  • eVB-Nummer zu spät anfordern: Bestellen Sie die eVB-Nummer mindestens einen Tag vor dem Termin.
  • Alte Kennzeichen vergessen: Werden die Schilder nicht mitgebracht, kann die Ummeldung scheitern.
  • ZB II nicht auffindbar: Beantragen Sie rechtzeitig Ersatz — kostet ca. 35–41 € und dauert einige Tage.
  • Termin nicht gebucht: Viele Zulassungsstellen arbeiten nur noch mit Terminvergabe. Buchen Sie vorab online.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was brauche ich für die KFZ-Anmeldung?

Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer Ihrer Versicherung, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie bei gebrauchten Fahrzeugen den TÜV-Bericht.

Brauche ich den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief?

Ja. Bei Ummeldung und Abmeldung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher Fahrzeugschein) und Teil II (ZB II, früher Fahrzeugbrief). Für die Neuzulassung eines Neufahrzeugs reicht die ZB II plus COC-Papiere.

Was ist die eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?

Die eVB-Nummer (7-stellig) ist der elektronische Versicherungsnachweis. Sie erhalten sie sofort online bei Ihrer Kfz-Versicherung oder per Telefon. Sie ist Pflicht bei jeder Zulassung.

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