KFZ-Zulassung Unterlagen — Vollständige Checkliste 2026
Welche Unterlagen braucht die KFZ-Zulassung? Checkliste für Anmeldung, Gebrauchtwagen, Ummeldung, Abmeldung — inkl. EU-Import, Firmenwagen und i-Kfz.
Die 6 Standard-Unterlagen auf einen Blick
Für fast jeden Vorgang bei der Zulassungsstelle brauchen Sie dieselben sechs Standard-Dokumente. Wer diese Checkliste abhakt, ist für Neuzulassung, Gebrauchtwagenkauf und Ummeldung gerüstet:
- Personalausweis oder Reisepass (+ Meldebescheinigung, falls die Adresse nicht aktuell ist)
- eVB-Nummer — die 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung (noch keine? Beim Kfz-Versicherungsvergleich kommt sie sofort per E-Mail/SMS)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) — früher: Fahrzeugschein (entfällt nur bei fabrikneuen Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) — früher: Fahrzeugbrief
- HU-Bericht (TÜV/DEKRA) — bei Gebrauchtfahrzeugen mit gültiger Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (IBAN genügt; das Formular gibt es bei der Zulassungsstelle oder vorab zum Download)
Je nach Vorgang kommen Kennzeichenschilder, das CoC-Papier (Certificate of Conformity, bei Neufahrzeugen und EU-Importen) oder eine Vollmacht hinzu. Welche Kombination Sie konkret brauchen, zeigt die folgende Matrix.
Matrix: Welches Dokument für welchen Vorgang?
| Dokument | Neuzulassung | Gebrauchtwagen | Ummeldung | Abmeldung | i-Kfz |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalausweis/Reisepass | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ (eID) |
| eVB-Nummer | ✓ | ✓ | (✓)¹ | — | ✓ |
| ZB I (Fahrzeugschein) | —² | ✓ | ✓ | ✓ | ✓³ |
| ZB II (Fahrzeugbrief) | ✓ | ✓ | ✓ | (✓) empfohlen | ✓³ |
| HU-Bericht | —⁴ | ✓ | (✓)⁴ | — | (✓) elektronisch |
| SEPA-Lastschriftmandat | ✓ | ✓ | ✓ | — | ✓ |
| Kennzeichenschilder | — (neu prägen) | (✓)⁵ | (✓)⁵ | ✓ (beide) | (✓)³ |
| CoC-Papier | ✓ (fabrikneu) | — | — | — | — |
| Vollmacht | (✓)⁶ | (✓)⁶ | (✓)⁶ | (✓)⁶ | — |
Legende: ✓ = erforderlich · (✓) = nur in bestimmten Fällen · — = nicht nötig
- ¹ Neue eVB nur bei Halterwechsel oder Wechsel des Zulassungsbezirks; beim reinen Adresswechsel im selben Bezirk läuft die Versicherung weiter.
- ² Bei fabrikneuen Fahrzeugen existiert noch keine ZB I — sie wird bei der Zulassung erstmals ausgestellt.
- ³ Bei i-Kfz ersetzen die aufgedruckten bzw. freizulegenden Sicherheitscodes von ZB I, ZB II und Stempelplaketten die persönliche Vorlage.
- ⁴ Fabrikneue Fahrzeuge haben noch keine HU (erste nach 3 Jahren); bei Gebrauchtfahrzeugen und Ummeldung muss eine gültige HU nachweisbar sein.
- ⁵ Nur wenn das Kennzeichen gewechselt oder neu gesiegelt wird.
- ⁶ Nur wenn eine dritte Person den Gang zur Behörde übernimmt — siehe Abschnitt „Vollmacht für Dritte".
Unterlagen für die Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)
Bei der Erstzulassung eines Neufahrzeugs benötigen Sie Personalausweis, ZB II, eVB-Nummer und SEPA-Mandat — plus das CoC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), das der Händler mitliefert. Ein HU-Bericht ist nicht nötig, die erste Hauptuntersuchung steht erst nach 3 Jahren an. Der Kaufvertrag ist empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
Die Festgebühr beträgt bundeseinheitlich 30,00 € am Schalter — online über i-Kfz nur 12,80 €, also weniger als die Hälfte. Mit Kennzeichenschildern liegt der Endpreis vor Ort bei ca. 50–75 €.
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Technische Daten des Herstellers (falls kein CoC vorhanden)
- Bei Umbau zu Elektro: Technisches Einzelgutachten (§ 21 StVZO)
Gebrauchtwagen zulassen — welche Unterlagen brauche ich?
Um ein gebrauchtes Auto zuzulassen, brauchen Sie neben Ihrem Personalausweis vor allem die Papiere des Vorbesitzers: ZB I und ZB II übergibt Ihnen der Verkäufer beim Kauf. Dazu kommen Ihre eVB-Nummer, ein gültiger HU-Bericht, das SEPA-Mandat und — falls das Fahrzeug noch angemeldet ist und Sie das Kennzeichen wechseln — die bisherigen Kennzeichenschilder. Der Kaufvertrag ist als Nachweis dringend empfohlen.
Wichtig beim Fahrzeugkauf: Das Fahrzeug muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf umgeschrieben werden. Wer die Frist verletzt, riskiert ein Bußgeld. Seit 2015 dürfen Sie das Kennzeichen des Vorbesitzers übrigens bundesweit behalten — auch über Bezirksgrenzen hinweg.
Die Umschreibung mit Halterwechsel kostet je nach Konstellation 23,60–27,10 € am Schalter bzw. 9,90–12,40 € online — am günstigsten, wenn Sie das Kennzeichen behalten. Die genaue Gebühr für Ihren Fall ermitteln Sie mit unserem Rechner: KFZ-Zulassung Kosten berechnen.
Unterlagen für die Ummeldung (Umzug)
Bei einem Wohnortwechsel benötigen Sie:
- Personalausweis mit neuer Adresse (oder Meldebescheinigung)
- ZB I und ZB II
- eVB-Nummer — nur bei Wechsel des Zulassungsbezirks
- SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichen — nur falls Sie ein neues Kennzeichen wünschen; behalten ist bundesweit möglich
Die Kosten: Umzug mit Kennzeichen-Mitnahme 23,60 € (online 9,90 €), mit neuem Kennzeichen 27,10 € (online 12,10 €). Die reine Adressänderung im selben Bezirk ist mit 10,20 € (online 4,30 €) am günstigsten.
Unterlagen für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
- Beide Kennzeichenschilder (werden entstempelt)
- ZB II — empfohlen, zwingend nur bei endgültiger Verwertung (Verwertungsnachweis)
Die Abmeldung kostet 15,90 € am Schalter (plus 2,60 €, wenn Sie das Kennzeichen reservieren lassen) — online über i-Kfz nur 2,10 €. Kaum ein Vorgang lohnt sich digital so sehr.
Saisonkennzeichen: Läuft der Zulassungszeitraum aus, ist keine formelle Abmeldung nötig. Das Fahrzeug gilt automatisch als stillgelegt.
Wiederzulassung nach Stilllegung
Für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs brauchen Sie Personalausweis, ZB I mit Stilllegungsvermerk, ZB II, eine neue eVB-Nummer, eine gültige HU und das SEPA-Mandat. Wurde das alte Kennzeichen reserviert, bringen Sie die Schilder mit — sonst werden neue geprägt.
Kosten: Im selben Bezirk mit reserviertem Kennzeichen 23,00 € (online 10,60 €), ansonsten wie eine Neuzulassung 30,00 € (online 12,80 €). Achtung: Ist die HU während der Stilllegung abgelaufen, muss das Fahrzeug erst zur Prüfstelle — je nach Standzeit ggf. mit Vollgutachten.
Import aus dem EU-Ausland
Beim EU-Import ist das CoC-Papier (Certificate of Conformity) das Schlüsseldokument — es bestätigt die EU-Typgenehmigung und ersetzt aufwendige Einzelabnahmen. Zusätzlich benötigen Sie:
- Ausländische Fahrzeugpapiere (Zulassungsdokumente des Herkunftslandes, im Original)
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Bei Neufahrzeugen: Nachweis über die Umsatzsteuer (Meldung ans Finanzamt)
- HU-Bericht, falls das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist (deutsche Prüfstelle)
- Ohne CoC: Datenbestätigung des Herstellers oder Vollgutachten nach § 21 StVZO
- Bei Import aus Nicht-EU-Ländern zusätzlich: Zollbescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Wichtig: Die Online-Zulassung (i-Kfz) ist bei Importen nicht möglich, weil keine deutschen Dokumente mit Sicherheitscodes vorliegen — hier führt der Weg immer über den Schalter (Festgebühr 30,00 €).
Firmenwagen und Gewerbe
Wird das Fahrzeug auf ein Unternehmen zugelassen, kommen zu den Standard-Unterlagen hinzu:
- Handelsregisterauszug (aktuell, bei GmbH, UG, AG, e. K., OHG, KG)
- Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen und GbR)
- Personalausweis des Geschäftsführers bzw. Inhabers
- Vollmacht auf Firmenpapier, wenn ein Mitarbeiter die Zulassung übernimmt
- eVB-Nummer und SEPA-Mandat auf den Firmennamen
Die eVB muss auf das Unternehmen als Versicherungsnehmer ausgestellt sein, das SEPA-Mandat vom Kontobevollmächtigten unterschrieben werden. Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung lassen das Fahrzeug regulär als Privatperson zu.
Minderjährige Halter
Auch Minderjährige können Fahrzeughalter sein — etwa für ein Leichtkraftrad oder Moped. Die Zulassungsstelle verlangt dann zusätzlich:
- Einwilligungserklärung beider Erziehungsberechtigten (schriftlich)
- Ausweiskopien beider Erziehungsberechtigten
- Je nach Behörde: persönliches Erscheinen eines Erziehungsberechtigten
Halter und Fahrer müssen nicht identisch sein — das Fahrzeug kann auf das Kind zugelassen werden, auch wenn die Eltern es versichern.
Vollmacht für Dritte
Wenn eine Vertrauensperson für Sie zur Zulassungsstelle geht, benötigt diese:
- Vollmacht (formlos möglich: Name, Fahrzeug, Vorgang, Datum, Unterschrift)
- Original oder Kopie Ihres Personalausweises
- Eigenen Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Alle für den Vorgang nötigen Fahrzeugdokumente
- SEPA-Mandat — vom Kontoinhaber bereits unterschrieben
Besonderheit: Die reine Abmeldung akzeptieren viele Zulassungsstellen auch ohne Vollmacht, wenn ZB I und Kennzeichen vorgelegt werden. Für Anmeldung und Umschreibung ist die Vollmacht dagegen Pflicht.
Unterlagen für i-Kfz (Online-Zulassung)
Bei der digitalen Zulassung über das i-Kfz-Portal benötigen Sie:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- AusweisApp auf Smartphone oder PC
- Sicherheitscodes von ZB I und ZB II (verdeckt aufgedruckt, freirubbeln)
- Bei Um-/Abmeldung: Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichen
- eVB-Nummer der Versicherung
Der Aufwand lohnt sich doppelt: i-Kfz ist seit September 2023 bundesweit für Privatpersonen verfügbar — und bei fast jedem Vorgang deutlich günstiger als der Schalter (Neuzulassung 12,80 € statt 30,00 €, Abmeldung 2,10 € statt 15,90 €).
Kosten-Checkliste (Stand: August 2026)
| Vorgang | Vor Ort (Festgebühr) | Online (i-Kfz) |
|---|---|---|
| Neuzulassung PKW | 30,00 € | 12,80 € |
| Gebrauchtwagen / Halterwechsel | 23,60–27,10 € | 9,90–12,40 € |
| Ummeldung nach Umzug | 23,60–27,10 € | 9,90–12,10 € |
| Nur Adressänderung (selber Bezirk) | 10,20 € | 4,30 € |
| Abmeldung | 15,90 € | 2,10 € |
| Wiederzulassung | 23,00–30,00 € | 10,60–12,80 € |
| Wunschkennzeichen (gesamt) | 12,80 € | 12,80 € |
| Kennzeichenschilder (Paar) | ca. 20–45 € (Prägestelle) | ca. 10–25 € zzgl. Versand |
Die Festgebühren sind bundeseinheitlich in der GebOSt geregelt — regional variieren nur Auslagen (z. B. Versand bei i-Kfz, Plakettenträger 0,30 €) und die Schilderpreise. Für die Neuzulassung vor Ort inkl. Schilder sollten Sie ca. 50–75 € einplanen. Ihre individuellen Gebühren: KFZ-Zulassung Kosten berechnen — alle Details im Ratgeber Kosten der KFZ-Zulassung.
Häufige Fehler vermeiden
- eVB-Nummer zu spät anfordern: Bestellen Sie die eVB mindestens einen Tag vor dem Termin — sie kommt sofort per E-Mail oder SMS.
- Alte Kennzeichen vergessen: Ohne die Schilder scheitert die Entstempelung bei Kennzeichenwechsel und Abmeldung.
- ZB II nicht auffindbar: Beantragen Sie rechtzeitig Ersatz — das dauert einige Tage und kostet extra. Details im Ratgeber ZB I/II verloren.
- Sicherheitscodes beschädigt: Wer die i-Kfz-Codes unsauber freirubbelt, muss doch an den Schalter. Vorsichtig mit einer Münze arbeiten.
- Termin nicht gebucht: Viele Zulassungsstellen arbeiten nur noch mit Terminvergabe. Buchen Sie vorab online — oder erledigen Sie den Vorgang gleich komplett digital über i-Kfz.
Quellen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage — gesetze-im-internet.de
- ADAC: Auto anmelden & abmelden — Kosten der Kfz-Zulassung (Stand 05/2026)
- Gebührenübersichten der Zulassungsbehörden Münster, Köln, München, Dresden, Ludwigsburg
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❓Häufige Fragen (FAQ)
Wie lasse ich ein gebrauchtes Auto zu?
Sie brauchen Personalausweis, ZB I und ZB II vom Verkäufer, eine eigene eVB-Nummer, einen gültigen HU-Bericht und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Damit schreiben Sie das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen bei der Zulassungsstelle um — am Schalter für 23,60–27,10 €, online über i-Kfz für 9,90–12,40 €.
Welche Papiere brauche ich für die Zulassung?
Die sechs Standard-Unterlagen sind: Personalausweis oder Reisepass, eVB-Nummer der Versicherung, Zulassungsbescheinigung Teil I (außer bei Neufahrzeugen), Zulassungsbescheinigung Teil II, HU-Bericht bei Gebrauchtfahrzeugen und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Neufahrzeugen und EU-Importen kommt das CoC-Papier hinzu.
Was kostet die KFZ-Zulassung?
Die Neuzulassung kostet bundeseinheitlich 30,00 € am Schalter bzw. 12,80 € online über i-Kfz (Stand: August 2026). Mit Kennzeichenschildern liegt der Endpreis vor Ort bei ca. 50–75 €. Die Umschreibung eines Gebrauchtwagens kostet 23,60–27,10 € vor Ort, online 9,90–12,40 €.
Was ist die eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die eVB-Nummer (7-stellig) ist der elektronische Versicherungsnachweis. Sie erhalten sie sofort online bei Ihrer Kfz-Versicherung oder per Telefon. Sie ist Pflicht bei jeder An- und Ummeldung.
Kann ich ein Auto ohne Fahrzeugbrief (ZB II) anmelden?
Nein. Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II ist keine Zulassung möglich. Bei Verlust beantragen Sie bei der Zulassungsstelle ein Ersatzdokument — meist mit eidesstattlicher Versicherung. Planen Sie dafür einige Tage Bearbeitungszeit ein.
Was kostet die Abmeldung eines Autos?
Die Außerbetriebsetzung kostet 15,90 € am Schalter (plus 2,60 € bei Kennzeichen-Reservierung) — online über i-Kfz nur 2,10 €. Sie brauchen dafür ZB I und beide Kennzeichenschilder.
Welche Unterlagen brauche ich für die Online-Zulassung (i-Kfz)?
Für i-Kfz benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die AusweisApp, die Sicherheitscodes von ZB I und ZB II sowie die eVB-Nummer. Bei Um- und Abmeldung zusätzlich die Sicherheitscodes der Stempelplaketten. Online ist fast jeder Vorgang günstiger als am Schalter.
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