KFZ-Zulassung Unterlagen — Vollständige Checkliste 2026
Welche Unterlagen braucht die KFZ-Zulassung? Checkliste für Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung — inkl. Halterwechsel und i-Kfz.
Unterlagen für die KFZ-Anmeldung (Neuzulassung)
Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Deutschland benötigen Sie folgende Dokumente:
Pflichtunterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (+ ggf. Meldebescheinigung, falls Adresse nicht aktuell)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) — früher: Fahrzeugbrief
- eVB-Nummer — 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Formular erhalten Sie bei der Zulassungsstelle)
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV/DEKRA) — falls das Fahrzeug bereits zugelassen war
- Kaufvertrag (empfohlen, nicht immer vorgeschrieben)
Bei fabrikneuen Fahrzeugen zusätzlich
- COC-Papiere (Certificate of Conformity) — EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Bei EU-Importen: Zollbescheinigung, Zulassungsdokument des Herkunftslandes
Bei Elektro-/Hybridfahrzeugen
- Technische Daten des Herstellers (falls COC nicht vorhanden)
- Bei Umbau zu Elektro: Technisches Einzelgutachten (§ 21 StVZO)
Unterlagen für die Ummeldung
Bei Wohnortwechsel oder Fahrzeugkauf (Halterwechsel) benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) — früher: Fahrzeugschein (Fahrzeugkauf: vom Vorbesitzer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) — früher: Fahrzeugbrief (Fahrzeugkauf: vom Vorbesitzer)
- eVB-Nummer der neuen Versicherung (nur bei Halterwechsel oder Wechsel des Zulassungsbezirks)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Alte Kennzeichen (falls Wechsel des Kennzeichens erforderlich)
Wichtig beim Fahrzeugkauf: Das Fahrzeug muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf umgemeldet werden. Verletzung dieser Frist kann zu einem Bußgeld führen.
Unterlagen für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
- Beide Kennzeichenschilder (werden entwertet und zurückgegeben oder eingezogen)
Saisonkennzeichen abmelden: Läuft der Zulassungszeitraum aus, ist keine formelle Abmeldung nötig. Das Fahrzeug gilt automatisch als stillgelegt.
Unterlagen bei Vollmacht
Wenn eine Vertrauensperson für Sie zur Zulassungsstelle geht, benötigt diese:
- Vollmacht (formlos, Datum + Unterschrift)
- Kopie Ihres Personalausweises
- Eigener Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Alle oben genannten Fahrzeugdokumente
Unterlagen für i-Kfz (Online-Zulassung)
Bei der digitalen Zulassung über das i-Kfz-Portal benötigen Sie:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- AusweisApp auf Smartphone oder PC
- Sicherheitscodes von ZB I und ZB II (aufgedruckt auf den Dokumenten)
- eVB-Nummer der Versicherung
i-Kfz funktioniert für An-, Um- und Abmeldung — aber nicht alle Zulassungsstellen unterstützen es vollständig. Prüfen Sie dies vorab auf der Website Ihrer Zulassungsstelle.
Kosten-Checkliste
| Vorgang | Gebühr |
|---|---|
| Neuzulassung PKW | ca. 26,30 € |
| Ummeldung / Halterwechsel | ca. 26,30 € |
| Abmeldung | ca. 7,90 € |
| Wunschkennzeichen (Reservierung) | ca. 10,20 € |
| Kennzeichen prägen lassen | ca. 10–30 € (bei Schildermacher) |
Alle Gebühren sind bundesweit einheitlich (GebOSt). Ggf. fallen je nach Bundesland geringfügig abweichende Nebengebühren an.
Häufige Fehler vermeiden
- eVB-Nummer zu spät anfordern: Bestellen Sie die eVB-Nummer mindestens einen Tag vor dem Termin.
- Alte Kennzeichen vergessen: Werden die Schilder nicht mitgebracht, kann die Ummeldung scheitern.
- ZB II nicht auffindbar: Beantragen Sie rechtzeitig Ersatz — kostet ca. 35–41 € und dauert einige Tage.
- Termin nicht gebucht: Viele Zulassungsstellen arbeiten nur noch mit Terminvergabe. Buchen Sie vorab online.
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❓Häufige Fragen (FAQ)
Was brauche ich für die KFZ-Anmeldung?
Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer Ihrer Versicherung, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie bei gebrauchten Fahrzeugen den TÜV-Bericht.
Brauche ich den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief?
Ja. Bei Ummeldung und Abmeldung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher Fahrzeugschein) und Teil II (ZB II, früher Fahrzeugbrief). Für die Neuzulassung eines Neufahrzeugs reicht die ZB II plus COC-Papiere.
Was ist die eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die eVB-Nummer (7-stellig) ist der elektronische Versicherungsnachweis. Sie erhalten sie sofort online bei Ihrer Kfz-Versicherung oder per Telefon. Sie ist Pflicht bei jeder Zulassung.
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