FAQ — Häufige Fragen zur KFZ-Zulassung
Alles Wichtige rund um Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung und Wunschkennzeichen in Deutschland.
Was brauche ich für die KFZ-Zulassung?
Für die Neuzulassung benötigen Sie: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbrief (ZB II), HU-Bericht (TÜV/DEKRA), eVB-Nummer der Versicherung und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Was kostet die KFZ-Zulassung?
Die Grundgebühr für eine Neuzulassung beträgt bundesweit ca. 26,30 €. Hinzu kommen Kosten für Kennzeichen (ca. 10–30 €, beim Schildermacher), ggf. Wunschkennzeichen (ca. 10,20 €) und die Kfz-Steuer.
Wie lange dauert die KFZ-Zulassung?
Bei vollständigen Unterlagen dauert die Zulassung am Schalter ca. 15–30 Minuten. Mit Online-Terminbuchung und vorbereiteten Unterlagen oft noch kürzer.
Kann ich ein Fahrzeug online zulassen?
In immer mehr Gemeinden ist die i-Kfz-Zulassung (internetbasierte Fahrzeugzulassung) möglich. Dabei können Sie das Fahrzeug per Computer, Smartphone oder Tablet zulassen — ohne persönliches Erscheinen bei der Behörde.
Wann muss ich mein Fahrzeug ummelden?
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb einer Woche ummelden. Auch bei Halterwechsel ist die Ummeldung innerhalb einer Woche verpflichtend.
Wie funktioniert die KFZ-Abmeldung?
Für die Außerbetriebsetzung bringen Sie das Fahrzeugkennzeichen (oder beide Schilder) sowie ZB I und ZB II zur Zulassungsstelle. Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, und Versicherung sowie Kfz-Steuer werden anteilig erstattet.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie viel kostet es?
Ein Wunschkennzeichen ist ein individuell gestaltetes Kennzeichen mit selbst gewählten Buchstaben und Zahlen. Die Reservierungsgebühr beträgt ca. 10,20 €. Zusätzlich fallen Kosten für die Schilder an. Manche Zulassungsstellen bieten Online-Reservierung an.
Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?
Das hängt von der jeweiligen Zulassungsstelle ab. Viele Behörden bieten Online-Terminbuchung an — das spart Wartezeit. Schauen Sie auf die Seite Ihrer Gemeinde, ob ein Termin nötig oder empfohlen ist.
Kann ich jemanden bevollmächtigen?
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen, die KFZ-Zulassung für Sie zu erledigen. Die bevollmächtigte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweises.