Elektroauto anmelden — Besonderheiten bei der E-Auto-Zulassung 2026
Elektroauto oder Hybrid zulassen: Was ist anders als beim Verbrenner? Kennzeichen, Steuerbefreiung, Wallbox-Pflicht und Fördermittel für E-Autos 2026.
Elektroauto anmelden — Grundsätzliches
Die Zulassung eines Elektroautos (BEV — Battery Electric Vehicle) läuft grundsätzlich genauso ab wie beim Verbrenner. Sie gehen zur Zulassungsstelle, reichen die gleichen Dokumente ein und erhalten ein amtliches Kennzeichen.
Unterschiede gibt es bei:
- Kennzeichengestaltung (E-Kennzeichen)
- Kfz-Steuer (Befreiung)
- Kfz-Versicherung (Besonderheiten)
- Ladetechnik/Wallbox (separat zu klären, aber nicht zulassungsrelevant)
Das E-Kennzeichen
Elektrofahrzeuge können — auf Wunsch — ein Kennzeichen mit dem Zusatz „E" erhalten. Das E-Kennzeichen ist:
- Freiwillig, nicht verpflichtend
- Berechtigt in vielen Städten zu Sonderrechten (kostenfreies Parken, Bussspurnutzung)
- Erkennbar am Buchstaben „E" am Ende der Buchstaben-Zahlen-Kombination, z. B. „M AB 123E"
Hinweis: Das E-Kennzeichen gilt nur für reine Elektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV), nicht für Hybridfahrzeuge (PHEV, HEV).
Benötigte Unterlagen (identisch zum Verbrenner)
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der KFZ-Versicherung (7-stellig)
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer (auch wenn keine Steuer fällig)
- HU-Nachweis (TÜV/DEKRA), sofern Fahrzeug nicht fabrikneu
Für Neuwagen liefert der Händler in der Regel alle Unterlagen mit — ggf. übernimmt er die Zulassung auch komplett.
Kfz-Steuer für Elektroautos
Reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit — unabhängig von Hubraum oder Gewicht. Die Steuerbefreiung gilt für:
- Battery Electric Vehicles (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
Nicht steuerbefreit: Plug-in-Hybride (PHEV) zahlen anteilig Kfz-Steuer für den Verbrennungsmotor.
Die Steuerbefreiung wird automatisch bei der Zulassung angewendet — Sie müssen nichts gesondert beantragen.
Kfz-Versicherung für Elektroautos
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch für E-Autos Pflicht. Achten Sie auf:
- Akku-Schutz in der Kaskoversicherung — nicht alle Tarife decken Batterieschäden durch Bedienungsfehler (z. B. überladen) ab
- Wallbox-Versicherung — manche Anbieter versichern die Heimladeeinrichtung mit
- Ladekabeldiebstahl — in der Kaskoversicherung oft einschließbar
Typklassen für Elektroautos
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) stuft Elektroautos in Typklassen ein — genau wie Verbrenner. Je nach Modell kann die Versicherung günstig oder teuer sein. Vergleichen Sie Angebote vor dem Kauf.
Förderungen und staatliche Unterstützung
Seit Ende 2023 entfällt der staatliche Umweltbonus (BAFA-Förderung). Aktuelle Fördermöglichkeiten:
| Programm | Anbieter | Stand 2026 |
|---|---|---|
| KfW-Kredit Elektromobilität | KfW Bank | Verfügbar (Konditionen prüfen) |
| Steuerbefreiung Kfz-Steuer | Finanzamt | Bis 2030 |
| Kommunale Förderungen | Städte/Gemeinden | Regional unterschiedlich |
| Arbeitgeber-Dienstwagen | AGS § 6 EStG | 0,25 % Regelung |
Ladetechnik — nicht Teil der Zulassung
Die Wallbox oder Ladestation zu Hause ist nicht zulassungsrelevant, aber praktisch unverzichtbar. Wichtig zu wissen:
- Wallbox-Installation erfordert keinen Antrag bei der Zulassungsstelle
- In Mietwohnungen: Mieter haben seit 2020 Anspruch auf Erlaubnis zur Wallbox-Installation (§ 554 BGB)
- Förderung durch Bundesnetzagentur entfallen — kommunale Programme prüfen
Checkliste Elektroauto anmelden
- ☐ eVB-Nummer von KFZ-Versicherung (E-Auto-Tarif gewählt?)
- ☐ Personalausweis und ZB II griffbereit
- ☐ E-Kennzeichen gewünscht? (beim Händler oder Schildermacher bestellen)
- ☐ SEPA-Lastschrift für Kfz-Steuer (auch wenn 0 € fällig)
- ☐ Steuerbefreiung wird automatisch angewendet — kein Extra-Antrag nötig
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❓Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich ein Elektroauto anders als einen Verbrenner anmelden?
Nein, der Ablauf ist identisch. Zur Zulassungsstelle mit Personalausweis, Fahrzeugbrief (ZB II), eVB-Nummer und SEPA-Lastschrift. Auf Wunsch können Sie ein E-Kennzeichen beantragen.
Was ist das E-Kennzeichen und wofür brauche ich es?
Das E-Kennzeichen ist ein freiwilliges Kennzeichen für reine Elektrofahrzeuge mit dem Zusatzbuchstaben „E" am Ende. Es berechtigt in vielen Städten zu Sonderrechten wie kostenfreiem Parken oder Bussspurnutzung. Plug-in-Hybride haben keinen Anspruch.
Zahlt ein Elektroauto Kfz-Steuer?
Nein — reine Elektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2030 vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt automatisch ohne gesonderten Antrag.
Brauche ich für ein Elektroauto eine spezielle Kfz-Versicherung?
Die Haftpflichtversicherung ist genauso Pflicht wie beim Verbrenner. Empfehlenswert ist eine Kaskoversicherung mit Akku-Schutz. Viele Versicherer bieten spezielle E-Auto-Tarife mit Wallbox- und Ladekabelschutz an.
Gibt es 2026 noch staatliche Förderung für Elektroautos?
Der BAFA-Umweltbonus ist seit Ende 2023 ausgelaufen. Aktuell verfügbar: KfW-Kredite, kommunale Förderprogramme und die Kfz-Steuerbefreiung bis 2030. Prüfen Sie die Angebote Ihrer Kommune und der KfW-Bank.
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