Elektroauto anmelden — Besonderheiten bei der E-Auto-Zulassung 2026
Elektroauto oder Hybrid zulassen: Was ist anders als beim Verbrenner? Kennzeichen, Steuerbefreiung, Wallbox-Pflicht und Fördermittel für E-Autos 2026.
Elektroauto anmelden — Grundsätzliches
Die Zulassung eines Elektroautos (BEV — Battery Electric Vehicle) läuft grundsätzlich genauso ab wie beim Verbrenner. Sie gehen zur Zulassungsstelle, reichen die gleichen Dokumente ein und erhalten ein amtliches Kennzeichen.
Unterschiede gibt es bei:
- Kennzeichengestaltung (E-Kennzeichen)
- Kfz-Steuer (Befreiung)
- Kfz-Versicherung (Besonderheiten)
- Ladetechnik/
Wallbox (separat zu klären, aber nicht zulassungsrelevant)
Das E-Kennzeichen
Elektrofahrzeuge können — auf Wunsch — ein Kennzeichen mit dem Zusatz „E“ erhalten. Zum E-Kennzeichen:
- Freiwillig, nicht verpflichtend
- Kann zu Bevorrechtigungen berechtigen, sofern sie vor Ort angeordnet sind — möglich sind sie beim Parken, bei Parkgebühren, auf Sonderspuren wie Busspuren und bei Zufahrtsbeschränkungen (§ 3 Abs. 4 EmoG); das Elektromobilitätsgesetz gilt derzeit bis 31.12.2026 (§ 8 Abs. 2 EmoG), eine Verlängerung liegt dem Bundestag als Gesetzentwurf vor (Drs. 21/7872)
- Erkennbar am Buchstaben „E“ am Ende der Buchstaben-Zahlen-Kombination, z. B. „M AB 123E“
Hinweis: Das E-Kennzeichen erhalten reine Elektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV). Von außen aufladbare Hybride (PHEV) erhalten es nur, wenn sie die Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 FZV), etwa höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 40 km rein elektrische Reichweite (§ 3 Abs. 2 EmoG). Hybride ohne Lademöglichkeit von außen (HEV) zählen nicht zu den elektrisch betriebenen Fahrzeugen nach § 2 Nr. 1 EmoG.
Benötigte Unterlagen (identisch zum Verbrenner)
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der KFZ-Versicherung (7-stellig)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer nur, wenn das Fahrzeug steuerpflichtig ist; während der Steuerbefreiung weisen Sie deren Voraussetzungen nach oder machen sie glaubhaft (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KraftStG)
- HU-Nachweis (TÜV/
DEKRA), sofern Fahrzeug nicht fabrikneu
Für Neuwagen liefert der Händler in der Regel alle Unterlagen mit — ggf. übernimmt er die Zulassung auch komplett.
Kfz-Steuer für Elektroautos
Reine Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden — für zehn Jahre ab der Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Bei einem Halterwechsel erhält der neue Halter den Rest der Befreiung (§ 3d Abs. 2 KraftStG). Die Steuerbefreiung gilt für:
- Battery Electric Vehicles (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
Nicht steuerbefreit: Plug-in-Hybride (PHEV) werden wie Pkw mit Verbrennungsmotor nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG).
Bei der Zulassung eines steuerbefreiten Fahrzeugs weisen Sie die Voraussetzungen der Befreiung nach oder machen sie glaubhaft (§ 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KraftStG); ein SEPA-Mandat ist dann nicht Voraussetzung der Zulassung.
Kfz-Versicherung für Elektroautos
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch für E-Autos Pflicht. Achten Sie auf:
- Akku-Schutz in der Kaskoversicherung — nicht alle Tarife decken Batterieschäden durch Bedienungsfehler (z. B. überladen) ab
- Wallbox-Versicherung — manche Anbieter versichern die Heimladeeinrichtung mit
- Ladekabeldiebstahl — in der Kaskoversicherung oft einschließbar
Typklassen für Elektroautos
Auch Elektroautos werden in Typklassen eingestuft — genau wie Verbrenner. Die Typklassenstatistik veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV); für die Versicherer ist sie unverbindlich (GDV). Je nach Modell kann die Versicherung günstig oder teuer sein. Vergleichen Sie Angebote vor dem Kauf.
Förderungen und staatliche Unterstützung
Seit Ende 2023 entfällt der frühere Umweltbonus (BAFA-Förderung); seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen beim BAFA eine neue Förderung beantragen (BAFA). Aktuelle Fördermöglichkeiten:
| Programm | Anbieter | Stand 2026 |
|---|---|---|
| E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen | BAFA (im Auftrag des Bundesumweltministeriums) | seit 19.05.2026: 1.500–6.000 € für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride mit Neuzulassung ab 01.01.2026, einkommensabhängig |
| Steuerbefreiung Kfz-Steuer | Hauptzollamt | Erstzulassung bis 31.12.2030, zehn Jahre, längstens bis 31.12.2035 |
| Kommunale Förderungen | Städte/ | Regional unterschiedlich |
| Arbeitgeber-Dienstwagen | § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG | 0,25 %-Regelung (Listenpreis zu einem Viertel), nur ohne CO₂-Ausstoß und bis 100.000 € Bruttolistenpreis, Anschaffung bis Ende 2030 |
Ladetechnik — nicht Teil der Zulassung
Die Wallbox oder Ladestation zu Hause ist nicht zulassungsrelevant, aber praktisch unverzichtbar. Wichtig zu wissen:
- Wallbox-Installation erfordert keinen Antrag bei der Zulassungsstelle
- In Mietwohnungen: Mieter haben seit 2020 Anspruch auf Erlaubnis zur Wallbox-Installation (§ 554 BGB)
- Förderung für die Wallbox: kommunale Programme prüfen
Checkliste Elektroauto anmelden
- eVB-Nummer von KFZ-Versicherung (E-Auto-Tarif gewählt?)
- Personalausweis und ZB II griffbereit
- E-Kennzeichen gewünscht? (beim Händler oder Schildermacher bestellen)
- SEPA-Lastschrift für Kfz-Steuer nur bei Steuerpflicht (§ 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KraftStG)
- Bei Steuerbefreiung: Voraussetzungen nachweisen oder glaubhaft machen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KraftStG)
Online-Zulassung mit Kroschke
Statt Behördentermin: Über den i-Kfz-Service von Kroschke beantragen Sie Anmeldung, Ummeldung oder Halterwechsel online, die Kennzeichen kommen per Post. Der Service ist kostenpflichtig; den Preis nennt Kroschke vor der Bestellung, der Versand ist laut Kroschke inklusive. Für Zulassung und Halterwechsel brauchen Sie vorab eine eVB-Nummer.
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Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich ein Elektroauto anders als einen Verbrenner anmelden?
Nein, der Ablauf ist identisch. Zur Zulassungsstelle mit Personalausweis, Fahrzeugbrief (ZB II) und eVB-Nummer. Ein SEPA-Lastschriftmandat brauchen Sie nur, wenn das Fahrzeug steuerpflichtig ist; während der Steuerbefreiung weisen Sie deren Voraussetzungen nach oder machen sie glaubhaft (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KraftStG). Auf Wunsch können Sie ein E-Kennzeichen beantragen.
Was ist das E-Kennzeichen und wofür brauche ich es?
Das E-Kennzeichen ist ein freiwilliges Kennzeichen mit dem Zusatzbuchstaben „E“ am Ende — für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie für Plug-in-Hybride, die die Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen (§ 11 Abs. 1 FZV). Es kann zu Bevorrechtigungen berechtigen, sofern sie vor Ort angeordnet sind, etwa beim Parken, bei Parkgebühren oder auf Busspuren (§ 3 Abs. 4 EmoG); das Elektromobilitätsgesetz gilt derzeit bis 31.12.2026 (§ 8 Abs. 2 EmoG).
Zahlt ein Elektroauto Kfz-Steuer?
Reine Elektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind für zehn Jahre ab der Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Bei der Zulassung weisen Sie die Voraussetzungen nach oder machen sie glaubhaft (§ 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KraftStG).
Brauche ich für ein Elektroauto eine spezielle Kfz-Versicherung?
Die Haftpflichtversicherung ist genauso Pflicht wie beim Verbrenner. Empfehlenswert ist eine Kaskoversicherung mit Akku-Schutz. Viele Versicherer bieten spezielle E-Auto-Tarife mit Wallbox- und Ladekabelschutz an.
Gibt es 2026 noch staatliche Förderung für Elektroautos?
Der BAFA-Umweltbonus ist seit Ende 2023 ausgelaufen. Seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden oder werden, beim BAFA eine Förderung zwischen 1.500 und 6.000 € beantragen, sofern sie unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen; die Höhe hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab (BAFA). Dazu kommen die Kfz-Steuerbefreiung (Erstzulassung bis 31.12.2030, zehn Jahre, längstens bis 31.12.2035; § 3d KraftStG) und kommunale Förderprogramme — prüfen Sie die Angebote Ihrer Kommune.
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