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KFZ-Halterwechsel — Was muss ich beim Fahrzeugkauf beachten?

KFZ-Halterwechsel beim Gebrauchtwagenkauf: Pflichten, Fristen, Unterlagen, Kosten und Ablauf bei der Zulassungsstelle.

📅8. Februar 2026⏱️3 Min. Lesezeit📂KFZ-Zulassung

Was ist ein KFZ-Halterwechsel?

Als Halterwechsel bezeichnet man die Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen neuen Eigentümer — typischerweise beim Gebrauchtwagenkauf oder bei einer Schenkung. Der neue Halter muss das Fahrzeug innerhalb von sieben Werktagen nach dem Eigentumsübergang bei der Zulassungsstelle ummelden.

Fristen beim Halterwechsel

VorgangFristStrafe bei Versäumnis
Ummeldung nach Kauf7 WerktageBußgeld bis 50 €
Meldung an VersicherungsofortVersicherungsschutz-Lücken
Kfz-Steuer-Ummeldungautomatisch nach Zulassung

Wichtig: Die 7-Tage-Frist gilt auch, wenn Sie das Fahrzeug noch nicht fahren möchten. Stilllegen (Abmelden) ist eine Alternative, ersetzt aber nicht die Ummeldung.

Unterlagen für den Halterwechsel

Als Käufer (neuer Halter) mitbringen:

  1. Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeanschrift)
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) — vom Vorbesitzer
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) — vom Vorbesitzer (im Original)
  4. eVB-Nummer Ihrer neuen Kfz-Versicherung (7-stellig)
  5. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Formular an der Zulassungsstelle)
  6. Fahrzeug (falls TÜV-Prüfung erforderlich ist)

Optional:

  • Kaufvertrag (Kopie empfohlen für eigene Unterlagen)
  • Hauptuntersuchungsbericht (falls der TÜV abgelaufen ist)

Ablauf beim Halterwechsel

Schritt 1: Übergabe der Fahrzeugdokumente durch Verkäufer

Der Verkäufer händigt Ihnen aus:

  • ZB I und ZB II (Originale!)
  • Beide Kennzeichen (wenn Sie neue Kennzeichen wünschen oder ein anderer Zulassungsbezirk gilt)
  • Kaufvertrag (Kopie für beide Seiten)

Schritt 2: eVB-Nummer besorgen

Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung vor dem Termin und lassen Sie sich die 7-stellige eVB-Nummer mitteilen. Online geht das sofort.

Schritt 3: Termin bei der Zulassungsstelle

Buchen Sie vorab einen Termin (viele Ämter bieten Online-Terminbuchung). Bringen Sie alle Unterlagen mit.

Schritt 4: Ummeldung an der Zulassungsstelle

  • Unterlagen vorlegen
  • Ggf. neues Kennzeichen aussuchen und prägen lassen
  • Gebühr zahlen (ca. 26,30 €)
  • Neue ZB I erhalten (sofort), neue ZB II folgt per Post

Kennzeichen beim Halterwechsel

Gleicher Zulassungsbezirk: Das Kennzeichen kann übernommen werden. Kosten fallen nur für Verwaltungsgebühr an, keine neuen Schilder nötig.

Anderer Zulassungsbezirk: Neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnorts ist Pflicht. Alte Kennzeichen können Sie mitnehmen (Reservierung im alten Bezirk möglich).

Wunschkennzeichen: Sie können beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen beantragen. Kosten: ca. 10,20 € Reservierungsgebühr + Prägekosten beim Schildermacher.

Kosten beim Halterwechsel

PostenKosten
Verwaltungsgebühr Halterwechselca. 26,30 €
Ggf. neues Kennzeichen (Satz)ca. 20–35 €
Ggf. Wunschkennzeichenca. 10,20 €
Gesamtca. 26–72 €

Was passiert, wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug nicht abgemeldet hat?

Ist das Fahrzeug noch auf den Vorbesitzer zugelassen, läuft die Versicherung und Kfz-Steuer weiter auf seinen Namen. Der Käufer genießt zunächst noch den Versicherungsschutz des Vorbesitzers (sog. Nahtlosigkeit beim Eigentümerwechsel) — aber nur für kurze Zeit. Nach Ablauf der Übergangsfrist besteht kein Schutz mehr.

Ihr Risiko: Wenn der Vorbesitzer die Versicherung kündigt, sind Sie unversichert. Melden Sie deshalb das Fahrzeug schnellstmöglich auf sich um.

Halterwechsel mit Vollmacht

Sie können zur Zulassungsstelle auch eine bevollmächtigte Person schicken. Diese benötigt:

  • Formlose Vollmacht (Datum, Unterschrift des Vollmachtgebers)
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Eigenen Personalausweis
  • Alle Fahrzeugdokumente

Sonderfall: Fahrzeug aus dem Ausland

Bei einem Fahrzeug mit ausländischer Zulassung gelten besondere Regeln:

  • Ausländische Zulassungsdokumente + Kaufvertrag
  • Zollbescheinigung (bei Import aus Nicht-EU-Ländern)
  • Ggf. TÜV-Einzelgutachten (§ 21 StVZO) für EU-Importe ohne COC
  • Nachweis der deutschen Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)

Passende Formulare herunterladen

SEPA-Lastschriftmandat (KFZ-Steuer)PDF
Einzugsermächtigung für die jährliche KFZ-Steuer beim Hauptzollamt.
Vollmacht zur KFZ-ZulassungPDF
Formlose Vollmacht, wenn Sie die Zulassung durch eine andere Person erledigen lassen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Innerhalb welcher Frist muss ich nach dem Fahrzeugkauf ummelden?

Das Fahrzeug muss innerhalb von 7 Werktagen nach dem Kauf (Eigentumsübergang) bei der Zulassungsstelle auf den neuen Halter umgemeldet werden. Bei Verzug droht ein Bußgeld von bis zu 50 €.

Was brauche ich für den Halterwechsel?

Für den Halterwechsel benötigen Sie: Personalausweis, ZB I und ZB II vom Vorbesitzer, eVB-Nummer Ihrer neuen Kfz-Versicherung und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Die Kosten betragen ca. 26,30 €.

Kann ich beim Halterwechsel das alte Kennzeichen behalten?

Ja, wenn Sie im gleichen Zulassungsbezirk bleiben. Wenn Sie in einen anderen Bezirk umziehen oder kaufen, müssen Sie ein neues Kennzeichen mit dem örtlichen Kürzel beantragen. Das alte Kennzeichen können Sie im alten Bezirk für sich reservieren lassen.

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