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Führerschein Umtausch — Fristen, Kosten & Ablauf

Pflicht-Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Führerschein: Fristen nach Geburtsjahr, Kosten und der komplette Ablauf.

📅1. März 2026⏱️3 Min. Lesezeit📂KFZ-Zulassung

Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt vor, dass alle nationalen Führerscheine in den harmonisierten EU-Kartenführerschein (Scheckkarten-Format) umgetauscht werden müssen. Ziel ist die europaweite Standardisierung und ein vereinfachter Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.

Wichtig: Der Umtausch dient lediglich der Erneuerung des Dokuments — die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich.

Umtauschfristen nach Geburtsjahr

Die Pflicht zum Umtausch ist nach Geburtsjahr gestaffelt:

GeburtsjahrUmtauschfrist
Vor 195319. Januar 2033
1953–195819. Januar 2022 ✓ (abgelaufen)
1959–196419. Januar 2023 ✓ (abgelaufen)
1965–197019. Januar 2024 ✓ (abgelaufen)
1971–197619. Januar 2025 ✓ (abgelaufen)
1977–198219. Januar 2026
1983–198819. Januar 2027
1989–199419. Januar 2028
1995 und jünger19. Januar 2029

Achtung: Wer die Frist verpasst hat, fährt technisch mit einem ungültigen Dokument. Auch wenn die Fahrerlaubnis selbst weiterhin gilt, kann die Polizei bei einer Kontrolle ein Bußgeld verhängen. Tauschen Sie Ihren Führerschein so schnell wie möglich nach.

Ausnahmen und Sonderregelungen

  • Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt wurden (EU-Kartenformat): Bereits konform — kein Umtausch nötig, nur Verlängerung nach 15 Jahren
  • DDR-Führerscheine: Besondere Regelungen gelten, ggf. frühere Fristen
  • Auslandsführerscheine aus EU-Staaten: Werden in Deutschland anerkannt, eigene Umtauschfristen des Ausstellerlands gelten

Wo wird der Führerschein umgetauscht?

Der Umtausch erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts (oft Teil des Straßenverkehrsamts oder Bürgeramts). In manchen Gemeinden ist der Umtausch auch direkt beim Bürgeramt möglich.

Tipp: Viele Gemeinden bieten die Antragstellung online oder per Post an — so sparen Sie den Behördengang.

Benötigte Unterlagen

  • Alter Führerschein (Original)
  • Personalausweis oder Reisepass (aktuell und gültig)
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (35 × 45 mm, weißer Hintergrund, Frontalaufnahme)
  • Ausgefüllter Antrag (bei der Behörde erhältlich oder vorab online ausfüllen)
  • Gebühr (ca. 25–35 € je nach Gemeinde)
  • ☐ Bei Vollmacht: Vollmacht + Kopie des Ausweises des Inhabers

Kosten des Führerscheinumtauschs

PositionKosten (ca.)
Verwaltungsgebühr25,30 €
Passfoto8–15 €
Gesamtca. 33–45 €

Die Verwaltungsgebühr variiert minimal je nach Bundesland und Gemeinde.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Passfoto anfertigen lassen — biometrisch, Fotograf oder Fotoautomat
  2. Termin buchen — Online-Terminbuchung bei der Fahrerlaubnisbehörde empfohlen
  3. Antrag ausfüllen — Formular auf der Behörden-Website vorab herunterladen
  4. Persönlich erscheinen — mit alten Führerschein, Ausweis, Foto und Antrag
  5. Alten Führerschein abgeben — wird einbehalten oder entwertet
  6. Neuen Führerschein erhalten — i. d. R. nach 2–6 Wochen per Post (oder direkt, je nach Gemeinde)

Führerschein abgelaufen — Was tun?

Wer die Umtauschfrist verpasst hat, sollte sofort handeln:

  • Fahren ist formal erlaubt (die Fahrerlaubnis selbst ist nicht befristet), aber das Dokument ist ungültig
  • Bei Polizeikontrolle droht ein Bußgeld von ca. 10 € (Verwarngeld), in manchen Bundesländern mehr
  • Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen — kein Aufschlag für verspäteten Umtausch

Ausland — Führerschein im Urlaub

Der abgelaufene Kartenführerschein kann im EU-Ausland zu Problemen führen: Viele Länder prüfen das Ablaufdatum auf der Karte. Im Ausland kann ein ungültiges Dokument zur Sicherstellung des Führerscheins führen.

Empfehlung: Tauschen Sie Ihren Führerschein rechtzeitig vor größeren Auslandsreisen.

Sonderfall: Führerschein verloren

Wer seinen alten Führerschein verloren hat, kann ihn ebenfalls bei der Fahrerlaubnisbehörde ersetzen lassen. Zusätzlich wird eine eidesstattliche Erklärung zum Verlust benötigt. Die Kosten liegen bei ca. 35–50 €.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich meinen alten Führerschein wirklich umtauschen?

Ja. Alle deutschen Führerscheine, die nicht dem neuen EU-Kartenformat entsprechen, müssen bis zu bestimmten Fristen umgetauscht werden. Die Fristen richten sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt gültig — nur das Dokument wird erneuert.

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Die Verwaltungsgebühr beträgt ca. 25,30 €. Hinzu kommt ein biometrisches Passfoto (ca. 8–15 €). Insgesamt entstehen Kosten von ca. 33–45 €.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Die Fahrerlaubnis selbst erlischt nicht. Das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein-Dokument ist jedoch eine Ordnungswidrigkeit, die bei einer Kontrolle zu einem Bußgeld (ca. 10 €) führen kann. Im EU-Ausland können die Konsequenzen strenger sein.

Wo tausche ich meinen Führerschein um?

Der Umtausch erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts — oft Teil des Straßenverkehrsamts oder Bürgeramts. Viele Gemeinden bieten die Antragstellung online oder per Post an.

Wie lange dauert der Führerscheinumtausch?

Nach Abgabe der Unterlagen bei der Behörde erhalten Sie den neuen Führerschein i. d. R. innerhalb von 2–6 Wochen per Post. Manche Gemeinden übergeben ihn direkt, falls die Karte sofort produziert werden kann.

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