KFZ-Zulassung beim Zentraldienst der Polizei des Landes BrandenburgBrandenburg — Alle Gemeinden mit Zulassungsstellen
Beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (Brandenburg) ist 1 Gemeinde für die KFZ-Zulassung zuständig. In 1 Gemeinde ist ein Wunschkennzeichen möglich. Wählen Sie Ihre Gemeinde für detaillierte Informationen zu Adresse, Öffnungszeiten, Kosten und benötigten Unterlagen. Alle weiteren Landkreise finden Sie in der Übersicht Brandenburg.
Tipp: Bevor Sie zur Zulassungsstelle fahren, prüfen Sie unsere Unterlagen-Checkliste und sichern Sie sich Ihre eVB-Nummer. Die Zulassungsgebühren berechnet unser Kostenrechner in Sekunden.
KFZ-Zulassung beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg — Überblick
Beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (Brandenburg) sind aktuell 1 Zulassungsstellen für die KFZ-Zulassung zuständig. Die bundeseinheitliche Festgebühr für eine Neuzulassung beträgt 30,00 € am Schalter (online über i-Kfz 12,80 €); für die Abmeldung beträgt sie 15,90 € vor Ort bzw. 2,10 € online, je nach Behörde kommen weitere Beträge hinzu. Welche Behörde für Sie zuständig ist, hängt in der Regel von Ihrem Hauptwohnsitz oder dem Sitz des Halters ab.
Eine Online-Terminvereinbarung ermöglichen 0% der Standorte beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg. Wo Sie den i-Kfz-Online-Antrag stellen und wie Sie prüfen, ob Ihre Behörde teilnimmt, lesen Sie in den häufigen Fragen weiter unten.
Wer unsicher ist, sollte vor dem Besuch die konkreten Öffnungszeiten auf der Detailseite der jeweiligen Zulassungsstelle beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg prüfen.
Bürger des Zentraldienstes der Polizei des Landes Brandenburg können in den 1 Zulassungsstellen alle gängigen Fahrzeugangelegenheiten erledigen: Neuzulassung, Ummeldung, Abmeldung, Saison- und Kurzzeitkennzeichen sowie die Beantragung eines Wunschkennzeichens. Bei 1 Standorten ist die Reservierung einer Wunschkombination möglich.
Kosten-Range beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg — Gebühren 2026
Die angezeigten Werte entsprechen den bundeseinheitlichen Festgebühren nach GebOSt; je nach Behörde können Auslagen und bei einzelnen Vorgängen weitere Gebühren hinzukommen.
| Vorgang | Min | Ø Durchschnitt | Max |
|---|---|---|---|
| Neuzulassung / Erstzulassung | 30,00 € | 30,00 € | 30,00 € |
| Ummeldung / Halterwechsel | 10,20 € | je nach Fall | 27,10 € |
| Abmeldung (Außerbetriebsetzung) | 15,90 € | 15,90 € | 15,90 € |
| Wunschkennzeichen-Reservierung | 12,80 € | 12,80 € | 12,80 € |
Bundeseinheitliche Festgebühren nach GebOSt für die 1 Zulassungsstellen beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg; der Endpreis kann sich je Behörde um Auslagen (z. B. Versand) und bei einzelnen Vorgängen um weitere Gebühren unterscheiden. Die Ummeldung kostet je nach Fall 10,20–27,10 €: Adressänderung im selben Bezirk 10,20 €, Halterwechsel im selben Bezirk 24,20 € (mit neuem Kennzeichen 26,20 €), Zuzug aus einem anderen Bezirk 23,60 € (mit neuem Kennzeichen 27,10 €). Online über i-Kfz gelten niedrigere Festgebühren: Neuzulassung 12,80 € (zzgl. 0,30 € für den Plakettenträger), Abmeldung 2,10 €. Stand: August 2026.
Gemeinden beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Häufige Fragen zur KFZ-Zulassung beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Ratgeber — Nützliche Infos zur Zulassung in Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
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Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen
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Ihren Schadenfreiheitsrabatt übernimmt beim Fahrzeugwechsel in der Regel auch ein anderer Versicherer. Die eVB-Nummer für die Zulassung kommt direkt nach dem Abschluss per SMS oder E-Mail.
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Statt Behördentermin: Über den i-Kfz-Service von Kroschke beantragen Sie Anmeldung, Ummeldung oder Halterwechsel online, die Kennzeichen kommen per Post. Der Service ist kostenpflichtig; den Preis nennt Kroschke vor der Bestellung, der Versand ist laut Kroschke inklusive. Für Zulassung und Halterwechsel brauchen Sie vorab eine eVB-Nummer.
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