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Kfz-Zulassungsstelle Grasbrunn-NeukeferlohStraßenverkehrsamt & Zulassungsbehörde · Landkreis München

Wunschkennzeichen möglichOnline-Termin buchbarPKW-Zulassung ab 30,00 €
PKW-Zulassung30,00 €
Motorrad30,00 €
Wunschkennzeichen✓ Ja
Online-Termin✓ Buchbar

Noch keine eVB-Nummer? Ohne sie lässt die Zulassungsstelle kein Fahrzeug zu.

Bei Neuzulassung, Wiederzulassung und Halterwechsel ist die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Pflicht. Sie bekommen sie von dem Kfz-Versicherer, bei dem Sie die Haftpflicht abschließen. Die Beiträge unterscheiden sich laut Verbraucherzentrale je nach Versicherer zum Teil erheblich, ein Vergleich vor dem Abschluss lohnt sich.

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Ihren Schadenfreiheitsrabatt übernimmt beim Fahrzeugwechsel in der Regel auch ein anderer Versicherer. Die eVB-Nummer für die Zulassung bei der Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh kommt direkt nach dem Abschluss per SMS oder E-Mail.

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Kontakt & Anschrift

BehördeZulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh
AdresseBretonischer Ring 1, 85630 Grasbrunn-Neukeferloh
PLZ / Ort85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Mitbringen (Neuzulassung, Halterwechsel): Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II (beim Halterwechsel auch Teil I), eVB-Nummer – u. a.

Noch keine eVB-Nummer? Anzeige · Tarifcheck Kfz-Versicherung vergleichen ›

Öffnungszeiten

  • Mo07:30–12:00
  • Di07:30–12:00, 13:30–16:00
  • Mi07:30–12:00
  • Do07:30–12:00, 13:30–16:00
  • Fr07:30–12:00

Lage & Karte

Um die Karte anzuzeigen, wird eine Verbindung zu Google Maps hergestellt (Datenweitergabe an Google LLC, USA).

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Gebührenübersicht — Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh 2026

VorgangAm SchalterOnline (i-Kfz)Hinweis
Neuzulassung PKWFestgebühr nach GebOSt; online (i-Kfz) 12,80 € — zzgl. Kennzeichen; Berlin nennt mindestens 30,60 €, online 22,22 €30,00 €12,80 €
Neuzulassung MotorradGleiche Festgebühr wie PKW; online 12,80 €30,00 €12,80 €
Ummeldung (Eigentümerwechsel)Je nach Bezirk & Kennzeichen; online (i-Kfz) 9,90–12,40 €23,60–27,10 €9,90–12,40 €
Ummeldung (Wohnsitzwechsel)Im selben Bezirk 10,20 € (online 4,30 €); Zuzug aus anderem Bezirk 23,60 € mit bisherigem, 27,10 € mit neuem Kennzeichen (online 9,90 € bzw. 12,10 €)10,20–27,10 €4,30–12,10 €
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)Festgebühr Nr. 224.1, online über i-Kfz 2,10 € (Nr. 224.2); Berlin und Köln nennen 17,10 €, online 3,30 €15,90 €2,10 €
WunschkennzeichenGesamt: 2,60 € Reservierung + 10,20 € Zuschlag12,80 €—
Kurzzeitkennzeichen (gültig höchstens bis Ende 5. Tag nach Zuteilung)Festgebühr Nr. 221.4; hinzukommen können 3,20 € Registererfassung (Nr. 124) und Auslagen, Berlin nennt mindestens 13,70 €; zzgl. Haftpflicht10,20 €—
SaisonkennzeichenEinmalig, dann jährlich ohne Gebührwie Neuzulassung—
Kennzeichenschilder (Schildermacher)Marktpreis an Prägestellen; online ca. 10–25 € zzgl. Versandca. 20–45 €—
Duplikat Fahrzeugschein (ZB I)Bei Verlust des Originaldokuments. Festgebühr Nr. 225 GebOSt; verlangt die Behörde eine Versicherung an Eides statt und nimmt sie zur Niederschrift auf, kommen 30,70 € hinzu (Nr. 256)11,10 €—

Die Gebühren nach GebOSt gelten bundeseinheitlich — auch in Grasbrunn-Neukeferloh. Ein Ortsvergleich ist deshalb nicht möglich; entscheidend ist der Weg: Schalter oder i-Kfz. Ein — bedeutet, dass für diesen Vorgang keine Online-Gebühr hinterlegt ist; ob er über i-Kfz läuft, hängt vom Ausbaustand der Behörde ab.

Kostentipp

Vergleichen Sie Kfz-Versicherungstarife vorab — die Beiträge unterscheiden sich laut Verbraucherzentrale je nach Versicherer zum Teil erheblich.

Gesamtkosten Neuzulassung

PKW ohne Wunschkennzeichen: 30,00 € Festgebühr plus Kennzeichenschilder (Marktpreis, siehe Tabelle) und je nach Behörde Auslagen — online über i-Kfz 12,80 € Festgebühr.

Alle Angaben sind bundeseinheitliche Festgebühren nach GebOSt; der reale Endpreis kann sich je Behörde um Auslagen (z. B. Versand), online um 0,30 € je Plakettenträger und bei einzelnen Vorgängen um weitere Gebühren unterscheiden (siehe Hinweis zum Vorgang). Stand: August 2026.

Checkliste: Unterlagen für die Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh

Haken Sie die Dokumente ab, die Sie bereits vorbereitet haben.

0 von 10 Punkten erledigt0%
  • Personalausweis oder Reisepass*Original, kein Führerschein; zum Reisepass je nach Behörde eine Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)*Original-Dokument des Fahrzeugs
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA)Nur bei Gebrauchtfahrzeugen: gültige HU, z. B. laut ZB I oder Prüfbericht; Neuwagen haben noch keine
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung*7-stelliger Code, stellt Ihre Kfz-Versicherung ausNoch keine? Anzeige · Tarifcheck Kfz-Versicherung vergleichen ›
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-SteuerNur bei Steuerpflicht (§ 13 Abs. 1 KraftStG), nicht beim steuerbefreiten Elektroauto
  • Vollmacht (bei Vertretung)Formlos + Ausweis des Vollmachtgebers (Kopie oder Original, je nach Behörde) + eigener Ausweis + schriftliche Einverständniserklärung zur Kfz-Steuer (§ 13 Abs. 2 KraftStG)
  • COC / EG-ÜbereinstimmungsbescheinigungBei der Erstzulassung, nicht nur bei Importen; alternativ Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung (§ 6 Abs. 4 FZV)
  • TÜV-Einzelabnahme / § 21-GutachtenNur bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung, also ohne COC oder Datenbestätigung
  • Reservierungsbestätigung WunschkennzeichenFalls vorab reserviert
  • EC-Karte oder Bargeld (je nach Behörde)*30,00 € Festgebühr zzgl. Kennzeichenschilder, je nach Behörde zzgl. Auslagen — online (i-Kfz) 12,80 € Festgebühr
* Pflichtdokument
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Online-Zulassung mit Kroschke

Statt Behördentermin: Über den i-Kfz-Service von Kroschke beantragen Sie Anmeldung, Ummeldung oder Halterwechsel online, die Kennzeichen kommen per Post. Der Service ist kostenpflichtig; den Preis nennt Kroschke vor der Bestellung, der Versand ist laut Kroschke inklusive. Für Zulassung und Halterwechsel brauchen Sie vorab eine eVB-Nummer.

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Formulare & Dokumente zur KFZ-Zulassung

Vordrucke rund um die KFZ-Zulassung — kostenlos als PDF herunterladen. Drucken Sie diese vorab aus, um Zeit am Schalter zu sparen.

SEPA-Lastschriftmandat (KFZ-Steuer)PDF
Einzugsermächtigung für die jährliche KFZ-Steuer beim Hauptzollamt. Amtlicher Vordruck 032021 der Bundesfinanzverwaltung, Ausgabe 02/2018, unverändert übernommen.

Quelle: Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (formulare-bfinv.de), verlinkt von zoll.de. Dort lässt sich der Vordruck auch online ausfüllen: Formular 032021 online

Vollmacht zur KFZ-ZulassungPDF
Vordruck zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand: Damit bevollmächtigen Sie eine andere Person oder einen Zulassungsdienst. Kein amtliches Formular — manche Behörden verlangen ihren eigenen Vordruck, fragen Sie vorher nach.
Einverständniserklärung der gesetzlichen VertreterPDF
Vordruck zum Ausdrucken: Die Eltern oder anderen gesetzlichen Vertreter willigen ein, dass ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen wird. Kein amtliches Formular — fragen Sie vorher, ob Ihre Behörde ihn annimmt.
Antrag auf HalterauskunftPDF
Vordruck für die einfache Halterauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG, etwa nach einem Unfall oder Parkschaden. Das Kraftfahrt-Bundesamt nimmt solche Anträge formlos schriftlich an; kein amtliches Formular.

Angaben zu Anschrift, Gebühr und Pflichtangaben laut Kraftfahrt-Bundesamt: KBA – Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister

Alle Formulare als PDF — kostenlos, ohne Anmeldung. Öffnet in neuem Tab zum Drucken oder Speichern.

Ratgeber — Nützliche Infos zur Zulassung in Grasbrunn-Neukeferloh

Alles was Sie für Ihren Behördenbesuch wissen müssen — kostenlos & aktuell.

🚗KFZ anmelden🔄KFZ ummelden🏁KFZ abmelden🔤Wunschkennzeichen📄Unterlagen-Checkliste🛡️eVB-Nummer💶Alle Gebühren🤝Halterwechsel

KFZ-Zulassung Grasbrunn-Neukeferloh 2026 — Schnellübersicht

  • 🚗 Zulassungsgebühr PKW: 30,00 € vor Ort · online (i-Kfz) 12,80 €
  • 🔄 Ummeldung: 10,20–27,10 € (je nach Fall) · online ab 4,30 €
  • ❌ Abmeldung: 15,90 € vor Ort · online 2,10 €
  • 🔖 Kennzeichenkürzel: M, AIB, WOR
  • ✅ Wunschkennzeichen: möglich (12,80 € gesamt)
  • 💻 i-Kfz Online-Zulassung: Antrag auf der Website Ihrer Zulassungsbehörde; ob sie teilnimmt, zeigt die Übersicht des Kraftfahrt-Bundesamts
  • 📅 Online-Termin: buchbar

Alle Gebühren sind bundeseinheitliche Festgebühren nach GebOSt — je nach Behörde können Auslagen (z. B. Versand), online 0,30 € je Plakettenträger und bei einzelnen Vorgängen weitere Gebühren hinzukommen. Online über i-Kfz ist die Zulassung günstiger als am Schalter. Stand: August 2026.

KFZ-Zulassung in Grasbrunn-Neukeferloh — alle Informationen

Wer in Grasbrunn-Neukeferloh ein Fahrzeug an- oder ummelden möchte, wendet sich an die örtliche Kfz-Zulassungsstelle. Als zentrale Anlaufstelle für alle fahrzeugrechtlichen Belange des Landkreises München bietet die Behörde sämtliche Zulassungsdienstleistungen aus einer Hand. Diese Seite gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über Öffnungszeiten, Kosten und benötigte Unterlagen.

Mit 1.488.202 Einwohnern im Landkreis München ist Grasbrunn-Neukeferloh eine Metropole.

Fahrzeug anmelden in Grasbrunn-Neukeferloh — Neuzulassung

Die Neuzulassung in Grasbrunn-Neukeferloh folgt einem klaren Ablauf: Zunächst holen Sie die eVB-Nummer bei Ihrer Versicherung, dann bringen Sie alle Fahrzeugdokumente zur Zulassungsstelle und wählen ggf. ein Wunschkennzeichen. Nach Zahlung der Gebühr und Anbringen der amtlichen Plaketten auf den Schildern ist Ihr Fahrzeug offiziell zum Straßenverkehr zugelassen.

Kosten: Die Neuzulassung kostet 30,00 € Festgebühr am Schalter (bundeseinheitlich nach GebOSt), je nach Behörde zzgl. Auslagen — online über i-Kfz 12,80 € Festgebühr.

Was benötige ich für die Neuzulassung?

  • Personalausweis oder Reisepass (Original; zum Reisepass je nach Behörde eine Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • HU-Nachweis (TÜV/DEKRA) bei Gebrauchtfahrzeugen — fabrikneue Fahrzeuge haben noch keine HU
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (bei Steuerpflicht)
  • Bei der Erstzulassung: Übereinstimmungsbescheinigung (COC), Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung (§ 6 Abs. 4 FZV)

Checkliste: Personalausweis · eVB-Nummer · ZB II (ZB I, sofern vorhanden) · SEPA-Mandat bei Steuerpflicht · HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen)

Tipp für Grasbrunn-Neukeferloh: Termin empfohlen: Den nächsten freien Termin zeigt das Buchungssystem der Behörde. → Jetzt Termin buchen

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Gebrauchtwagen gekauft? Die Versicherung des Verkäufers müssen Sie nicht behalten.

Schließen Sie eine eigene Kfz-Haftpflicht ab, gilt der mit dem Kauf übergegangene Vertrag des Verkäufers mit deren Beginn als gekündigt (§ 5a Abs. 2 PflVG). Die eVB-Nummer für die Umschreibung bei der Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh bekommen Sie vom Versicherer Ihres eigenen Vertrags – neu abgeschlossen oder vom alten Auto mitgenommen.

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KFZ ummelden in Grasbrunn-Neukeferloh — beim Kauf & Umzug

Die Ummeldung in Grasbrunn-Neukeferloh betrifft zwei Lebenssituationen: Erstens den Kauf eines Gebrauchtwagens, bei dem das Fahrzeug vom Vor- auf den neuen Eigentümer umgeschrieben wird. Zweitens den Umzug nach Grasbrunn-Neukeferloh, bei dem ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf die neue Adresse und ggf. das neue Kennzeichen umgeschrieben wird. In beiden Fällen ist die Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh zuständig.

Unterlagen für die Ummeldung

  • Personalausweis (Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; bei Halterwechsel oder neuem Kennzeichen, sonst je nach Behörde)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • eVB-Nummer (nach einem Kauf; beim Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk je nach Zulassungsstelle)
  • Alte Kennzeichenschilder (bei Kennzeichenwechsel)
  • Ggf. Vollmacht bei Vertretung

Die Ummeldung muss nach Kauf oder Wohnsitzwechsel unverzüglich erfolgen (§ 15 Abs. 4 und 5 FZV).

KFZ abmelden in Grasbrunn-Neukeferloh — Außerbetriebsetzung

Die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh ist für alle Halter relevant, die ein Fahrzeug länger nicht nutzen möchten oder es ins Ausland veräußern. Auch beim Verkauf als Ersatzteilfahrzeug ist eine Abmeldung sinnvoll, um keine Steuern und Versicherungsprämien für ein nicht mehr genutztes Fahrzeug zu zahlen. Die Festgebühr für die Abmeldung beträgt 15,90 € am Schalter, online über i-Kfz 2,10 €; je nach Behörde kommen weitere Beträge hinzu.

Was wird für die Abmeldung benötigt?

  • Kennzeichenschilder mit Sicherheitsplaketten (beim Motorrad und Anhänger nur eins)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis (je nach Behörde; eine Vollmacht ist nicht nötig, wenn alle Unterlagen vorliegen, § 16 Abs. 1 Satz 2 FZV)
  • Nach einer Verschrottung zusätzlich: Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil II (§ 17 Abs. 1 FZV)

Die Festgebühr für die Abmeldung beträgt bundeseinheitlich 15,90 € am Schalter, online über i-Kfz 2,10 €; je nach Behörde kommen weitere Beträge hinzu (siehe Gebührenübersicht). Die Kfz-Steuerpflicht dauert, „solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG); Versicherer und Hauptzollamt informiert die Zulassungsbehörde.

Wunschkennzeichen M, AIB, WOR — so reservieren Sie in Grasbrunn-Neukeferloh

Beim Wunschkennzeichen in Grasbrunn-Neukeferloh gilt: First come, first served. Wenn Sie eine bestimmte Kombination möchten, reservieren Sie sie so früh wie möglich. Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 12,80 € gesamt (2,60 € Reservierung + 10,20 € Wunschkennzeichen-Zuschlag); die Reservierungsgebühr ist auch dann fällig, wenn das Wunschkennzeichen letztlich nicht abgerufen wird. Schauen Sie im Online-Portal der Zulassungsstelle, ob Ihr Wunsch noch verfügbar ist.

Regeln für Wunschkennzeichen in Grasbrunn-Neukeferloh

  • Kürzel: M, AIB, WOR (fest, nicht wählbar)
  • Buchstabenteil: 1 oder 2 Buchstaben
  • Zahlenteil: 1 bis 4 Ziffern
  • Gesamtlänge: max. 8 Zeichen
  • Keine verfassungswidrigen oder anstößigen Kombinationen

Gebühr: 12,80 € gesamt (2,60 € Reservierung + 10,20 € Zuschlag) · Reservierung gültig für mehrere Tage bis Wochen.

Saisonkennzeichen in Grasbrunn-Neukeferloh — für Motorräder, Cabrios & Oldtimer

Das Saisonkennzeichen ermöglicht es, ein Fahrzeug nur für bestimmte Monate im Jahr zuzulassen – ideal für Motorräder, Cabrios, Oldtimer und Wohnmobile. In Grasbrunn-Neukeferloh können Sie den Zulassungszeitraum zwischen 2 und 11 Monaten wählen. Außerhalb des gewählten Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Vorteil: Kfz-Steuer und Versicherung werden nur anteilig für die aktiven Monate berechnet.

Wie funktioniert das Saisonkennzeichen?

  • Laufzeit: 2 bis 11 Monate wählbar
  • Erkennbar: am Zusatz hinter der Erkennungsnummer (z. B. „3–10“ für März bis Oktober)
  • Einsparung: Kfz-Steuer und Versicherung nur für aktive Monate
  • Fahrzeugart: Motorrad, Cabrio, Oldtimer, Wohnmobil, Traktor etc.
  • Außerhalb der Saison: Fahrzeug darf nicht im Straßenverkehr bewegt werden

Kurzzeitkennzeichen in Grasbrunn-Neukeferloh — für Überführungen & Probefahrten

Wer in Grasbrunn-Neukeferloh ein abgemeldetes oder nicht zugelassenes Fahrzeug überführen möchte, kann bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Es ist auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt; das Ablaufdatum liegt höchstens am Ende des fünften Tages nach der Zuteilung. Der Versicherungsschutz für diesen Zeitraum ist nachzuweisen und im Preis des Kurzzeitkennzeichens nicht enthalten.

Voraussetzungen für das Kurzzeitkennzeichen

  • Fahrzeug: nicht zugelassen, etwa weil es abgemeldet ist (§ 42 Abs. 1 Satz 1 FZV). Sonderfall: Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf außerhalb des Betriebszeitraums unter denselben Voraussetzungen mit Kurzzeitkennzeichen zu Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird (§ 42 Abs. 1 Satz 3 FZV).
  • Genehmigung und HU: Typ- oder Einzelgenehmigung und gültige HU (§ 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 FZV). Fehlt eines davon, sind nur eingeschränkte Fahrten erlaubt (§ 42 Abs. 6 und 7 FZV); die Beschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt (§ 42 Abs. 5 FZV).
  • Gültigkeit: Das Ablaufdatum auf dem Schild liegt höchstens am Ende des fünften Tages nach der Zuteilung (§ 42 Abs. 4 FZV).
  • Fahrzeugbindung: ausgestellt auf eine spezifische Fahrgestellnummer
  • Versicherungsnachweis: Kurzzeit-Kfz-Versicherung erforderlich (Kfz-Haftpflicht, § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FZV)
  • Unterlagen: Ausweis, Nachweis der Typ- oder Einzelgenehmigung (z. B. ZB I, ZB II oder COC), HU-Nachweis (ohne ihn nur Fahrten nach § 42 Abs. 7 FZV), eVB für Kurzzeitkennzeichen
  • Nach Ablauf: Nach dem Ablaufdatum darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren (§ 42 Abs. 4 Satz 3 FZV).

i-Kfz: Zulassung online beantragen

Den i-Kfz-Online-Antrag stellen Sie auf der Website Ihrer Zulassungsbehörde. Ob Ihre Behörde teilnimmt, zeigt die Übersicht des Kraftfahrt-Bundesamts.

→ Online-Termin bei der Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh buchen

Benötigte Unterlagen — vollständige Checkliste für Grasbrunn-Neukeferloh

Bei der Kfz-Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh legen Sie die Fahrzeugpapiere im Original vor. Bei Vertretung braucht die bevollmächtigte Person eine Vollmacht, ihren eigenen Ausweis, Ihren Ausweis (ob eine Kopie genügt, ist je nach Behörde verschieden) und bei einer Zulassung Ihre schriftliche Einverständniserklärung zur Bekanntgabe Ihrer Kfz-Steuerdaten – „Die Zulassung des Fahrzeugs ist in diesen Fällen von der Vorlage der Einverständniserklärung abhängig.“ (§ 13 Abs. 2 Satz 8 KraftStG). Für die Abmeldung genügen Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen, eine Vollmacht ist dann nicht nötig.

Neuzulassung

  • Personalausweis / Reisepass (je nach Behörde mit Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugbrief (ZB II)
  • HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen)
  • eVB-Nummer
  • SEPA-Mandat Kfz-Steuer (bei Steuerpflicht)
  • Ggf. Vollmacht

Ummeldung

  • Personalausweis / Reisepass (je nach Behörde mit Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugbrief (ZB II) bei Halterwechsel oder neuem Kennzeichen, sonst je nach Behörde
  • Fahrzeugschein (ZB I)
  • Alte Kennzeichen (bei Wechsel)
  • eVB-Nummer (nach einem Kauf; beim Zuzug aus einem anderen Bezirk je nach Zulassungsstelle)
  • Ggf. Vollmacht

Abmeldung

  • Fahrzeugschein (ZB I)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Personalausweis / Reisepass (je nach Behörde)
  • Nach Verschrottung: Verwertungsnachweis und ZB II

Tipps für Ihren Besuch — Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh

Vor dem Besuch der Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh: Buchen Sie Ihren Termin online.

Wie lange Sie auf einen Termin warten, unterscheidet sich stark zwischen den Ämtern. Eine Stichprobe dazu zeigt unser Termin-Radar.

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🚗 Online-Zulassung für Grasbrunn-Neukeferloh — ohne Behördengang

Statt Termin in Grasbrunn-Neukeferloh: Über den i-Kfz-Service von Kroschke beantragen Sie Anmeldung, Ummeldung oder Halterwechsel online, auch mit Wunschkennzeichen mit Kürzel M, AIB, WOR; die Kennzeichen kommen per Post. Der Service ist kostenpflichtig; den Preis nennt Kroschke vor der Bestellung, der Versand ist laut Kroschke inklusive.

Online-Zulassung bei Kroschke

Bei einer Bestellung erhalten wir eine Provision. Für Zulassung und Halterwechsel brauchen Sie vorab eine eVB-Nummer.

Kfz-Steuer nach der Zulassung in Grasbrunn-Neukeferloh

Ein häufiges Missverständnis: Die Kfz-Steuer zahlen Sie nicht an die Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh, sondern ans Hauptzollamt. Sie müssen sich darum nicht aktiv kümmern – nach der Zulassung wird der Betrag automatisch ermittelt und per SEPA-Lastschrift eingezogen. Halten Sie dafür bei Steuerpflicht Ihre Kontodaten bei der Zulassung bereit (§ 13 Abs. 1 KraftStG).

Kfz-Steuer — Berechnungsgrundlage

AntriebsartHubraumkomponenteCO₂-Komponente
Benziner2,00 € / 100 ccm2,00 € / g CO₂ über 95 g/km (Erstzulassung ab 2014; 07/2009–2011 über 120, 2012–2013 über 110 g/km), bei Erstzulassung ab 2021 gestaffelt bis 4,00 €
Diesel9,50 € / 100 ccm2,00 € / g CO₂ über 95 g/km (Erstzulassung ab 2014; 07/2009–2011 über 120, 2012–2013 über 110 g/km), bei Erstzulassung ab 2021 gestaffelt bis 4,00 €
Plug-in Hybridje nach Antriebwie Benziner bzw. Diesel
Elektro (BEV)befreit für 10 Jahre ab Erstzulassung (bis 31.12.2030), längstens bis 31.12.2035

Die Kfz-Steuer wird nicht bei der Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh gezahlt, sondern automatisch vom zuständigen Hauptzollamt erhoben.

Kfz-Versicherung & eVB-Nummer für Grasbrunn-Neukeferloh

Vor der Kfz-Zulassung in Grasbrunn-Neukeferloh benötigen Sie zwingend eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne Versicherungsnachweis ist keine Zulassung möglich. Den Nachweis erbringen Sie mit der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Ihnen Ihre Versicherung ausstellt – je nach Versicherer telefonisch, per App oder online.

Kfz-Versicherungsarten im Überblick

VersicherungsartWas ist versichert?Pflicht?
Kfz-HaftpflichtSchäden an Dritten (Personen, Fahrzeuge, Sachen)Ja, gesetzlich
TeilkaskoDiebstahl, Feuer, Hagel, Glasbruch, WildschädenNein, empfohlen
VollkaskoZusätzlich: selbstverschuldete Unfälle, VandalismusNein, empfohlen bei Neuwagen
So erhalten Sie Ihre eVB-Nummer: Kontaktieren Sie Ihre Versicherung telefonisch, per App oder im Online-Kundenportal. Wann sie kommt, hängt vom Versicherer ab. Eine Gültigkeitsdauer nennt die FZV nicht; fragen Sie Ihren Versicherer, bis wann Ihre Nummer gilt.

Häufige Fragen zur KFZ-Zulassung in Grasbrunn-Neukeferloh

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Straßenverkehrsamt Grasbrunn-Neukeferloh.

Was kostet die KFZ-Zulassung in Grasbrunn-Neukeferloh 2026?
Die Zulassungsgebühr für einen PKW beträgt in Grasbrunn-Neukeferloh aktuell 30,00 € — online per i-Kfz nur 12,80 €. Hinzu kommen Kosten für die Kennzeichenschilder (ca. 20–45 € pro Paar an der Prägestelle, online ab ca. 10–25 €) sowie ggf. das Wunschkennzeichen (12,80 € gesamt). Die Kfz-Steuer wird separat vom Hauptzollamt erhoben.
Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh?
Für die KFZ-Zulassung in Grasbrunn-Neukeferloh benötigen Sie: (1) Personalausweis oder Reisepass (zum Reisepass je nach Behörde eine Meldebescheinigung), (2) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei der Erstzulassung die Übereinstimmungsbescheinigung (COC), Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung, (3) bei Gebrauchtfahrzeugen einen Nachweis über eine gültige HU, z. B. über die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den HU-Bericht (fabrikneue Fahrzeuge haben noch keine HU), (4) eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie (5) bei Steuerpflicht ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Für die Ummeldung gilt eine andere Liste: Ausweis und Zulassungsbescheinigung Teil I; ob auch Teil II, eine eVB-Nummer und die alten Kennzeichen nötig sind, hängt vom Fall und von der Behörde ab (siehe die Frage zur Ummeldung).
Kann ich mein Auto in Grasbrunn-Neukeferloh online zulassen?
Den i-Kfz-Online-Antrag stellen Sie auf der Website Ihrer Zulassungsbehörde. Ob Ihre Behörde teilnimmt, zeigt die i-Kfz-Übersicht des Kraftfahrt-Bundesamts auf kba.de.
Wie lautet das Kennzeichen für Grasbrunn-Neukeferloh?
Das amtliche Kennzeichen für Grasbrunn-Neukeferloh beginnt mit dem Kürzel „M, AIB, WOR". Fahrzeuge aus dem Zulassungsbereich München tragen das Kürzel M, AIB, WOR, gefolgt von Buchstaben und Zahlen, z.B. M, AIB, WOR-AB 1234. Bei einem Wunschkennzeichen können Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination nach Verfügbarkeit selbst wählen.
Wann hat die Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh geöffnet?
Die aktuellen Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh: Mo: 07:30–12:00, Di: 07:30–12:00, 13:30–16:00, Mi: 07:30–12:00, Do: 07:30–12:00, 13:30–16:00, Fr: 07:30–12:00. Bitte beachten Sie, dass sich Öffnungszeiten ändern können — prüfen Sie stets die aktuelle Version auf der Website der Zulassungsstelle.
Kann ich in Grasbrunn-Neukeferloh ein Wunschkennzeichen reservieren?
Ja, in Grasbrunn-Neukeferloh ist die Vergabe von Wunschkennzeichen mit dem Kürzel M, AIB, WOR möglich. Sie können die Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichens vorab im Online-Portal der Zulassungsstelle prüfen und die Kombination sichern (12,80 € gesamt: 2,60 € Reservierung + 10,20 € Zuschlag). Beim Zulassungstermin wird das reservierte Kennzeichen auf Ihre Schilder gestempelt.
Was brauche ich für die Ummeldung in Grasbrunn-Neukeferloh?
Für die Ummeldung in Grasbrunn-Neukeferloh benötigen Sie: (1) Personalausweis, (2) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), (3) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; bei Halterwechsel oder neuem Kennzeichen, sonst je nach Behörde), (4) eine eVB-Nummer (nach einem Kauf von Ihrer neuen Versicherung; beim Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk je nach Zulassungsstelle), (5) die alten Kennzeichenschilder (bei Kennzeichenwechsel) sowie (6) ggf. Vollmacht bei Vertretung. Die Ummeldung muss nach Kauf oder Wohnsitzwechsel unverzüglich erfolgen (§ 15 FZV); eine feste Tageszahl nennt die Verordnung nicht.
Wo ist die Zulassungsstelle in Grasbrunn-Neukeferloh?
Die Kfz-Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh befindet sich in der Bretonischer Ring 1, 85630 Grasbrunn-Neukeferloh. Telefonische Auskunft erhalten Sie unter 089-6221-3000. Auf dieser Seite finden Sie auch eine interaktive Karte zur Anfahrt.
Was ist eine eVB-Nummer und wie bekomme ich sie?
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code, der belegt, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh erhält die Bestätigung elektronisch über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer (§ 49 Abs. 2 FZV). Sie erhalten die eVB-Nummer von Ihrer Versicherung — je nach Versicherer telefonisch, per E-Mail, App oder im Online-Portal.
Was kostet ein Wunschkennzeichen in Grasbrunn-Neukeferloh?
Ein Wunschkennzeichen kostet in Grasbrunn-Neukeferloh — wie überall in Deutschland — 12,80 € gesamt (2,60 € Reservierung + 10,20 € Zuschlag). Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder an der Prägestelle (ca. 20–45 € pro Paar, online günstiger). Die eigentliche Zulassungsgebühr (30,00 € vor Ort bzw. 12,80 € online per i-Kfz) fällt unabhängig davon an.
Wie melde ich mein Auto in Grasbrunn-Neukeferloh ab?
Für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) Ihres Fahrzeugs in Grasbrunn-Neukeferloh bringen Sie die Kennzeichenschilder (beim Motorrad und Anhänger eins) sowie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur Zulassungsstelle. Teil II (Fahrzeugbrief) verlangt die Verordnung dafür nicht; nach einer Verschrottung kommen Teil II und der Verwertungsnachweis hinzu (§ 17 Abs. 1 FZV). Die Festgebühr beträgt 15,90 € vor Ort, online per i-Kfz 2,10 €; je nach Behörde kommen weitere Beträge hinzu, Berlin und Köln etwa nennen 17,10 € bzw. online 3,30 €. Die Kfz-Steuer läuft, solange das Fahrzeug zugelassen ist, mindestens aber einen Monat (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG); Versicherer und Hauptzollamt informiert die Zulassungsbehörde.
Innerhalb welcher Frist muss ich nach einem Umzug nach Grasbrunn-Neukeferloh ummelden?
Nach einem Umzug nach Grasbrunn-Neukeferloh müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich bei der Kfz-Zulassungsstelle Grasbrunn-Neukeferloh ummelden (§ 15 Abs. 4 FZV); eine feste Tageszahl nennt die Verordnung nicht. Wer die Ummeldung verschleppt, riskiert ein Bußgeld (Regelsatz 15 €, Bußgeldkatalog Nr. 180). Bringen Sie zur Ummeldung Personalausweis und Zulassungsbescheinigung Teil I mit, bei einem neuen Kennzeichen auch Teil II und die alten Kennzeichen (Teil II je nach Behörde auch sonst). Ob Sie eine eVB-Nummer brauchen, hängt von der Zulassungsstelle ab.
Kann ich mein bisheriges Kennzeichen beim Umzug nach Grasbrunn-Neukeferloh behalten?
Ja — seit der Kennzeichenmitnahmeregelung (heute § 15 Abs. 4 FZV) können Sie bei einem Umzug Ihr bisheriges Kennzeichen bundesweit behalten, auch wenn Sie in den Zulassungsbereich LRA München wechseln. Bei der Ummeldung in Grasbrunn-Neukeferloh teilen Sie dem Sachbearbeiter einfach mit, dass Sie das alte Kennzeichen behalten möchten. Die Behörde ändert dann Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 15 Abs. 4 Satz 5 FZV).

Benachbarte Zulassungsstellen

Weitere Zulassungsstellen in der Nähe von Grasbrunn-Neukeferloh:

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